Skip to main content
Ad
internationaler Führerschein
© lunamarina - AdobeStock

Internationaler Führerschein: Was Reisende wissen sollten

Für einige Länder wird Reisenden ein internationaler Führerschein empfohlen. Dieser ist jedoch kein eigenständiger Führerschein, sondern ein Zusatzdokument zum nationalen Führerschein und ist daher nur in Verbindung mit diesem gültig. Er ist eine Art Übersetzung des nationalen Führerscheines und soll der Polizei oder auch dem Mietwagenunternehmen im Ausland die Überprüfung erleichtern, ob Fahrende auch berechtigt sind, beispielsweise das gebuchte Auto oder Wohnmobil zu führen. Die ADAC-Expert*innen erläutern, was in Sachen internationaler Führerschein zu beachten ist.

Internationaler Führerschein: Beantragung

Ein internationaler Führerschein kann bei den Straßenverkehrsämtern (Führerscheinstelle) am jeweiligen Wohnort beantragt werden. Für den Antrag muss der aktuelle nationale Führerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitgebracht werden. Der Internationale Führerschein kostet circa 15 Euro.

Gültigkeit des Internationalen Führerscheins

Internationale Führerscheine gibt es in zwei Ausfertigungen: einmal nach dem Muster des Straßenverkehrsabkommens von 1968 und einmal nach dem Muster des Abkommens von 1926. Das erste Muster ist das gängigere und hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Der Internationale Führerschein nach dem Muster des Abkommens von 1926 gilt ein Jahr.

In diesen Ländern ist ein Internationaler Führerschein erforderlich

Gültige deutsche Führerscheine werden innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) anerkannt. Es darf weder die neue Führerschein-Plastikkarte noch eine Übersetzung oder gar zusätzlich ein Internationaler Führerschein verlangt werden. Es werden alle (alten) Führerscheinformate – auch rosafarbene oder graue Papierführerscheine – anerkannt.

Dies hat auch die EU-Kommission mit Entscheidung vom 21.3.2000 ausdrücklich bestätigt; deren Wortlaut steht hier mehrsprachig als Download zur Verfügung.

Es gibt allerdings Staaten, für die zumindest ein internationaler Führerschein empfohlen wird, zum Beispiel in Albanien oder der Republik Moldau.

Außerhalb gelten für den Führerschein folgende Regeln für diese Reiseländer:

Australien: Laut Konsulat in Sydney gilt auch eine offizielle Übersetzung des deutschen Führerscheins.

Bolivien: Es muss ein Internationaler Führerschein vor Ort abgestempelt werden.

Brasilien: Bei längeren Aufenthalten (mehr als 180 Tage) wird ein zeitlich begrenzter brasilianischer Führerschein ausgestellt.

China: Wer dort Auto fahren möchte, muss meistens eine zusätzliche Fahrprüfung ablegen.

Indonesien: Einen Mietwagen zu fahren, ist nur auf Bali erlaubt. Im übrigen Land ist ein Fahrer Pflicht.

Japan: Es ist eine beglaubigte Übersetzung des Internationalen Führerscheins von der deutschen Botschaft oder einer anderen deutschen Auslandsvertretung in Japan Pflicht. Diese gilt mit dem Visum für drei Monate und kostet rund 3.000 Yen (etwa 21 Euro).

Kanada: Ein internationaler Führerschein ist Pflicht.

Katar: Nach 7 Tagen verliert ein Internationaler Führerschein dort seine Gültigkeit. Danach benötigt man eine sogenannte Temporary Visitor’s Driving Licence. Diese zeitlich begrenzte Besucher-Fahrerlaubnis stellen die Behörden vor Ort aus.

Kenia: Ein Internationaler Führerschein ist nur drei Monate gültig.

Neuseeland: Mit dem deutschen Führerschein plus Übersetzung oder einem internationalen Führerschein darf im Inselstaat bis zu 12 Monate gefahren werden.

Saudi-Arabien: Einen Mietwagen kann man dort nur mit einem saudischen oder internationalen Führerschein anmieten. Deutsche Führerscheine können in Saudi-Arabien bei der saudischen Traffic Police umgeschrieben werden. Erst seit Juni 2018 dürfen dort überhaupt Frauen Autofahren.

Sri Lanka: Der internationalen Führerschein muss bei der AAC (Automobile Association of Ceylon) vorgezeigt werden. Gegen eine Gebühr von etwa 18 Euro erhält man eine auf 12 Monate befristete Fahrerlaubnis.

USA: Ein internationaler Führerschein ist Pflicht.

Vereinigte Arabische Emirate: Autofahren ist dort nur Urlaubern ab 21 Jahren erlaubt. Dafür wird eine sogenannte Temporary Visitor’s Driving Licence benötigt, die vor Ort ausgestellt wird.

Vietnam: Einen Mietwagen kann man nur mit Fahrer buchen.

internationaler Führerschein

Was gilt für Inhaber der Klassen A1, L oder T, die noch nicht 18 Jahre alt sind?

Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und Inhaber der Klasse A1 ist oder der nationalen Klassen L und T, der muss damit rechnen, dass diese Führerscheine in einzelnen Ländern nicht anerkannt werden. Bei Fahrten ins Ausland sollten sich Autofahrende daher für diese Klassen bei den Clubjuristen individuell nach der dortigen Rechtslage erkundigen.

Umzug ins Ausland

Wer seinen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR verlegt, für den gilt der Führerschein in der Regel ohne Umtausch weiter. In einigen Ländern bestehen jedoch Einschränkungen hinsichtlich der Gültigkeit (etwa in Spanien und Italien).

Andere Länder – andere Strafen für Verkehrsverstöße

Tempolimit, Tagfahrlicht oder Umweltzonen – in einigen Ländern gelten andere Verkehrsvorschriften als in Deutschland. Wer sie kennt, kann das Risiko eines mitunter drastischen Bußgelds umgehen. Vor der Abreise sollte man sich mit den Regeln des Ziellandes unbedingt vertraut machen. Die ADAC-Clubjuristen geben Tipps.

Tempolimits

Wer seine Urlaubskasse nicht unnötig mit Bußgeldern belasten will, sollte sich an die Tempolimits in Europa halten. Oft drohen im Ausland hohe Strafen. Teuer wird es beispielsweise in Norwegen. Wer hier mit etwa 20 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit Bußgeldern ab 480 Euro rechnen. Auch in Italien, in der Schweiz (je ab 170 Euro) und in Großbritannien (ab 115 Euro) kann es teuer werden.

internationaler Führerschein

Sonderregelungen für Fahranfänger*innen

Besonders für Fahranfänger*innen gelten in vielen Ländern Europas Sonderregelungen. In Frankreich dürfen diese in den ersten drei Jahren nach Führerscheinerwerb auf Landstraßen maximal 80 km/h, auf Schnellstraßen nur 100 km/h statt 110 km/h und auf Autobahnen nur 110 km/h statt 130 km/h fahren. In Italien dürfen Fahranfänger*innen maximal 100 km/h auf Autobahnen und 90 km/h auf Landstraßen fahren.

Licht an auch bei Tag

In zahlreichen europäischen Ländern muss auch tagsüber auf allen Straßen das Abblendlicht eingeschaltet werden. Tut man dies nicht, drohen zum Teil hohe Bußgelder. Eine ganzjährige Pflicht auf allen Straßen gilt zum Beispiel in Dänemark. Bei Verstoß werden 1000 Kronen (ca. 135 Euro) fällig. Auch in Estland (ca. 190 Euro) oder Norwegen (ca. 195 Euro) kann es teuer werden. In Italien gilt auch eine Lichtpflicht, allerdings nur auf Autobahnen und außerorts. Ein Verstoß kann ein Bußgeld ab 42 Euro nach sich ziehen.

Umweltzonen

Umweltzonen gibt es nicht nur in Deutschland. So auch zum Beispiel in vielen französischen Städten wie Paris, Grenoble oder Lyon. Wer mit dem Auto in diese Städte einfahren will, braucht die sogenannte Crit’Air Vignette, die sichtbar am Auto angebracht werden muss. Die deutsche Plakette reicht nicht aus. Bestellen kann man sie online, sie kostet 4,51 Euro zzgl. Versandkosten. In Belgien gibt es Umweltzonen zum Beispiel in Antwerpen und Brüssel. Verstöße gegen die Vorschriften werden hier mit einem Bußgeld zwischen 150 und 300 Euro geahndet.

Rauchverbot im Auto? Gibt es. Zum Beispiel in Belgien und Frankreich. Hier drohen bei Verstößen, wenn sich im Auto Personen unter 18 Jahren aufhalten, Bußgelder ab 130 Euro. In Griechenland ist die Regel sogar nochmal strenger: Wenn sich hier Kinder unter 12 Jahren im Fahrzeug befinden, darf im Auto nicht geraucht werden. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld bis zu 1500 Euro.

Informationen zu weiteren Verkehrsvorschriften die im Ausland gelten