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© Pixabay

USA: Neues Formular W-8BEN-E für Steuerbehörde

Die IRS (Internal Revenue Service – amerikanische Steuerbehörde) informiert, dass das Formular W-8BEN-E erneut überarbeitet wurde. Stand des Formulars jetzt Juli 2017.

In den USA ansässige Unternehmen sind grundsätzlich dazu verpflichtet, die Einholung dieses Formulars zu verlangen. Andernfalls müssen sie die gegebenenfalls anfallende US-Quellensteuer einbehalten und an die Steuerbehörden weiterleiten.

Bei einer Bestellung von Produkten oder der Beauftragung von Dienstleistungen durch US-amerikanische Unternehmen bitten diese um Vorlage des „Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding“.

Es gibt zwei unterschiedliche Formulare:

Zudem muss im Fall des Formulars W-8BEN entweder eine US-Social Security Number (SSN) oder die Individual Taxpayer Identification Number (ITIN) und im Falle des Formulars W8-BEN/E die Federal Tax ID (EIN) angegeben werden.

Das ordnungsgemäß ausgefüllte W-8BEN-Formular und das W-8BEN/E-Formular sind wirksam beginnend mit dem Tag der Unterzeichnung bis zum Ende des darauffolgenden dritten Kalenderjahres (zum Beispiel Unterzeichnung am 15. August 2014, das Formular bleibt wirksam bis zum 31. Dezember 2017), es sei denn, das Formular muss aus anderen Gründen geändert werden (zum Beispiel Änderung der Adresse, der Firmierung oder der Rechtsform der Gesellschaft).

Die Ausfüllanleitung für beide Formulare ist auf der Seite des Internal Revenue Service (IRS) veröffentlicht. Darüber hinaus bietet die German American Chamber of Commerce Inc. New York (AHK New York) deutschen Unternehmen Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare an.

Unternehmen, die Interesse an einer Inanspruchnahme dieser kostenpflichtigen Leistung haben, können sich direkt an die AHK New York wenden: legalservices@gaccny.com.

Quelle: IHK Düsseldorf