USA unterzeichnen mehrere neue Sozialversicherungsabkommen
Damit Gehälter von Mitarbeitern im Ausland weder durch das heimatliche noch durch das Sozialversicherungssystem des Gastlandes belastet werden, vereinbaren Staaten auf bilateraler Ebene Sozialversicherungsabkommen. Zudem sollen Leistungsansprüche aus dem jeweiligen System für Mitarbeiter gesichert werden, die Ihre Arbeit zwischen ihrem Heimatland und dem Ausland aufgeteilt haben und die in keinem der beiden Systeme die Anspruchsvoraussetzungen für die Zahlung von Versicherungsleistungen erfüllen.
Zurzeit haben die USA mit 25 Ländern solche Abkommen unterzeichnet. Mit der Bundesrepublik Deutschland existiert seit dem 1. Dezember 1979 ein Abkommen.
Sozialversicherungsabkommen USA-Ungarn
Nach Beginn der Verhandlungen im Jahr 2009 wurde das bilaterale Sozialversicherungsabkommen zwischen den USA und Ungarn am 3. Februar 2015 unterschrieben. Es wird angenommen, dass die verfassungsrechtlichen Schritte zur Umsetzung dieses Abkommens, 2016 abgeschlossen werden.
In vielen Fällen mussten US-Unternehmen für ihre Mitarbeiter mit Einsatz in Ungarn in beide Sozialversicherungssysteme Beiträge leisten, wenn sich diese mehr als zwei Jahre in Ungarn aufgehalten hatten.
Nachdem das Abkommen in Kraft tritt, werden diese Mitarbeiter entweder in das us-amerikanische oder das ungarische System Beiträge einzahlen. Die gleichen Regeln gelten für Selbstständige.
Einer Pressemitteilung der US-Botschaft in Ungarn zufolge, sorgt dieses Abkommen dafür, dass annährend 500 US-Mitarbeiter und deren Arbeitgeber rund 20 Millionen US-Dollar einsparen und zwar über einen Zeitraum von acht Jahren. Da dieses Abkommen auch positive Effekte auf den Austausch beider Länder haben soll, wird erwartet, dass 10.000 weitere Nutznießer auf amerikanischer wie ungarischer Seite in den nächsten acht Jahren hinzukommen.
Sozialversicherungsabkommen USA – Brasilien
Das zweite US-amerikanische Abkommen mit einem südamerikanischen Staat (das erste existiert mit Chile), wurde am 30. Juni 2015 unterzeichnet.
Nachdem alle internen Prozesse beider Vertragspartner abgeschlossen sind, soll das Abkommen 90 Tage hiernach in Kraft treten.
Die Vereinigten Staaten nehmen an, dass das Abkommen mehr als 900 Millionen US-Dollar an Einsparungen für Mitarbeiter und Arbeitgeber beider Länder in den ersten sechs Jahren bereithält.
Sozialversicherungsabkommen USA – weitere Länder
Zurzeit befinden sich die USA noch mit Slowenien und Uruguay in den Verhandlungen zu einem Sozialversicherungsabkommen. Mit Mexiko wurde ein solches bereits 2009 unterschrieben es ist jedochbis heute noch nicht in Kraft getreten.
Quelle: www.bdae.com
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