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© filipefrazao - Fotolia.com

Arbeitserlaubnis für Expats in den USA: Was auf deutsche Unternehmen zukommt

Am vergangen Freitag wurde Donald Trump als 45. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika vereidigt. Bereits während des Wahlkampfes und im Vorfeld seines Amtsantritts hat der Präsident betont, dass seine Administration besonders großen Wert auf eine Reform der Einwanderungsregelungen legen und damit bereits in kurzer Zeit beginnen werde.

Welche Bedeutung hat das für mittel- und langfristige Mitarbeiterentsendungen deutscher Unternehmen sowie für Geschäftsreisen? Die auf Arbeitsmigration spezialisierte Kanzlei Fragomen, hat die wichtigsten Aspekte zum Thema Einreise in die USA  zusammengestellt, die deutsche Unternehmen beachten müssen, wenn sie Mitarbeiter in die USA entsenden.

H-1B Visum im Fokus: Arbeitgeber müssen Gehaltsstrukturen überprüfen

Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass das bei Arbeitgebern in den USA weit verbreitete Programm H-1B reformiert wird. Donald Trump hatte es als ein „Lohndumping-Programm“, das „weitläufig missbraucht wird“ bereits scharf kritisiert. Erste Initiativen, das Programm anzupassen, wurden mit Unterstützung des designierten Präsidenten bereits in den Kongress eingebracht.

Das H-1B Programm wird in der Praxis häufig dazu genutzt, Positionen, für die nur schwierig qualifizierte amerikanische Arbeitskräfte gefunden werden können, mit geeigneten ausländischen Fachkräften zu besetzen. Das Programm ist äußerst nachgefragt: Bereits Anfang April 2016 gaben die U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) in einer entsprechenden Pressemitteilung bekannt, dass die Maximalquote eingereichter Anträge für das Fiskaljahr 2017 von 65.000 regulären H-1B Visa plus weiteren 20.000 so genannten „Master’s Exemptions“ erreicht wurde.

Kritiker monieren, dass H-1B missbraucht wird, um billige Arbeitskräfte zu gewinnen. „Wir gehen derzeit davon aus, dass unter Präsident Trump Gehaltsanforderungen sowie behördliche Überprüfungen von Unternehmen verschärft werden könnten“, so Dr. Axel Boysen, Partner bei Fragomen Global LLP. „Zudem ist es auch wahrscheinlich, dass strengere Anforderungen an Arbeitsmarktanalysen eingeführt werden, um den tatsächlichen Bedarf an ausländischen Fachkräften zu ermitteln.“

„Für Arbeitgeber bedeutet das, dass sie die Gehaltsstrukturen überprüfen sollten“, so Boysen weiter. So ist etwa denkbar, dass das Gehalt von Arbeitnehmern, die von Beratungshäusern oder Personaldienstleistern an Kunden in den USA „ausgeliehen“ werden, dem Lohnniveau des Kunden angepasst werden müssen, um so genanntes „Lohndumping“ zu verhindern.

Zuzug von Höchstqualifizierten weiterhin ermöglichen

Insbesondere im für die US-amerikanische Wirtschaft entscheidenden Technologiesektor, aber auch in anderen Branchen, die auch für deutsche Unternehmen eine wichtige Rolle spielen, wie etwa im Maschinen- und Anlagenbau, sorgen Trumps Ankündigungen für erhebliche Bedenken, was die Gewinnung von hochqualifizierten Talenten anbetrifft.

Eine Möglichkeit bietet das O-1A Visum, das Personen mit nachweislich herausragenden Leistungen in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Betriebswirtschaft oder Sport, den Zuzug ermöglicht. Als zulässige Nachweise gelten unter anderem Preise und Auszeichnungen und akademische Publikationen.

Vonseiten großer US-Technologiekonzerne wurden Bedenken gegenüber einer restriktiven Einwanderungspolitik geäußert (unter anderem in einem offenen Brief im Juli 2016). Insbesondere in der jungen Startup-Szene kommen internationale Unternehmensgründer und Innovationstreiber oft ohne akademische Titel und Ehrungen in die USA. „Aus unserer Sicht könnte der Vorschlag das O-1 Visum zu erweitern durchaus aufgegriffen werden, da damit dem Wunsch des neuen Präsidenten nach strengerer Überprüfung von Einwanderern Rechnung getragen wird, aber führende Unternehmen mit wissensintensiven Geschäftszweigen dennoch ihren Bedarf an hochqualifizierten Mitarbeitern decken könnten“, so Experte Boysen weiter.

E-Verify-Verfahren könnte für Unternehmen verpflichtend werden

Donald Trump hat das Ziel ausgegeben, Einwanderer in die USA strenger mit Hinblick auf ihre Verpflichtung zu den US-amerikanischen Werten, Institutionen und dem amerikanischen Volk zu überprüfen. Zu diesem Zweck beabsichtigt er eine landesweite Implementierung des E-Verify Verfahrens. In dieser Online-Datenbank werden Daten des so genannten I-9 Formulars (Arbeitsgenehmigung) mit Informationen der U.S. Homeland Security und der Sozialversicherung verknüpft. So sollen Arbeitgeber kostenfrei und effizient sicherstellen können, ob ein Arbeitnehmer eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis hat. Das E-Verify System wird bereits von über 600.000 Arbeitgebern in den USA genutzt. Derzeit ist die Nutzung von E-Verify für Unternehmen noch optional. Unter Präsident Trump könnte sie verpflichtend werden, sodass die Einwanderungsbehörde ICE (U.S. Immigration and Customs Enforcement) auch das Recht hätte, Razzien bei Unternehmen durchzuführen, um die rechtmäßige Anmeldung ausländischer Mitarbeiter zu überprüfen.

Änderungen beachten und bestehende Compliance-Anforderungen streng einhalten

„Momentan sind die konkreten Änderungen im amerikanischen Einwanderungsrecht noch nicht fixiert“, fasst Boysen zusammen. „Verschärfungen stehen allerdings fast außer Frage“. Deutsche Unternehmen mit Niederlassungen oder internationalem Personal in den USA sollten deshalb alle Änderungen durch die neue Regierung genau verfolgen und dabei unverändert streng auf die Einhaltung aller aktuellen Einwanderungs- und Compliance-Anforderungen achten. Denn: Auch bei der Sanktionierung ausländischer Unternehmen für Gesetzesverstöße dürfte die neue Administration nicht zurückhaltend sein.

Bild US-Flaggen: Jakob Owens auf unsplash.com