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Mit Hund und Katze in den Urlaub: Das verspricht viel Spaß, bedarf aber auch der richtigen Vorbereitung.
© Dominika Roseclay, Pexels

Mit Hund und Katze in den Urlaub: So ist die Rechtslage

Hund und Katze einfach mit in den Urlaub nehmen, statt sie zu Hause zu lassen? Daran denken sicherlich viele, denn die nächsten Schulferien sind bereits in Sicht. Je nach Reiseziel bietet es sich an, das Tier einfach mitzunehmen statt in Obhut zu geben. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland gibt Tipps, worauf Frauchen und Herrchen achten sollten, wenn sie in tierischer Begleitung mit dem Flugzeug, der Bahn oder dem Bus unterwegs sind.

Einheitliche Vorschriften in der Europäischen Union

Für Hunde und Katzen gelten in den EU-Mitgliedstaaten, in Norwegen und Nordirland gewisse Mindeststandards, wenn sie innerhalb dieser Länder verreisen oder aus einem Drittstaat einreisen. So sieht das Gesetz vor, dass im privaten Reiseverkehr maximal fünf Tiere pro Person erlaubt sind. Diese Bestimmungen gelten auch, wenn die Tiere mit ihren Halterinnen und Haltern dauerhaft umziehen. Ausnahmen hinsichtlich der Anzahl gelten, wenn es beispielsweise zu einem Tierwettbewerb geht.

Außerdem müssen Haustiere mit ihrer Halterin oder ihrem Halter zusammen reisen, es sei denn, eine andere Person ist hierzu schriftlich ermächtigt worden.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich bewusstmachen, dass diese Regelungen nicht für Haustiere wie beispielsweise Hamster oder Vögel gelten. Für diese Tiere gelten die jeweiligen nationalen Vorschriften. Aufgepasst: Werden die Tiere zu Verkaufszwecken transportiert, gelten die EU-Bestimmungen für den gewerblichen Tierhandel.

EU-Heimtierausweis

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union sowie Norwegen und Nordirland muss ein gültiger EU-Heimtierausweis vorliegen. Hunde und Katzen, die in einen der Staaten gebracht werden, brauchen zur Identifizierung zwingend einen Mikrochip oder eine Tätowierung. Außerdem müssen die Tiere über einen gültigen Tollwutimpfschutz verfügen. Beides muss im EU-Heimtierausweis vermerkt sein. Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert (BMEL), ist die Mikrochip-Variante für neu gekennzeichnete Tiere Pflicht.

Liegt das Urlaubsziel außerhalb der EU, gelten bei der Einreise in den Drittstaat die dortigen Bestimmungen. Darüber hinaus sind bei der Wiedereinreise in die EU je nach Urlaubsland weitere Bescheinigungen nötig. Im Zweifelsfall fragen Halterinnen und Halter am besten bei der Botschaft Ihres Urlaubslandes nach.

„Auch, wenn die Bestimmungen zum EU-Heimtierausweis in allen EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Nordirland gelten, sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher frühzeitig vor der Abreise über länderspezifische Besonderheiten informieren“, rät Julia Kreidel, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. So unterscheiden sich zum Beispiel die Regelungen zu verbotenen Hunderassen weiterhin auch innerhalb der Europäischen Union. Jeder Mitgliedstaat regelt selbst, welche Rassen er als gefährlich einstuft und dessen Einreise er folglich verbieten kann. Und in Finnland, Irland und Malta gelten verschärfte Vorschriften hinsichtlich der Bandwurmbehandlung.

Wichtig bei Hund und Katze auf Reisen: der Tollwut-Schutz

Herrchen und Frauchen sind für ihr Tier verantwortlich. Verfügt der Hund zum Beispiel nicht über den erforderlichen Tollwutimpfschutz, kann er entweder auf Kosten des Tierhalters in die Heimat zurückgebracht oder kostenpflichtig von einem Tierarzt geimpft und unter amtliche Quarantäne gestellt werden. In Extremfällen kann sogar die Tötung des Tieres angeordnet werden.

Die Pflicht zum Tollwut-Schutz auf Reisen gilt übrigens auch für Welpen. Das BMEL gibt zu bedenken, dass dadurch Welpen mit frühestens 15 Wochen überhaupt mit in den Urlaub dürfen. Denn eine Erstimpfung gegen Tollwut ist erst im Alter von 12 Wochen möglich, und danach bedarf es weiterer drei Wochen, bis der Impfschutz sich wirklich aufgebaut hat. 

Vierbeiner über den Wolken: Hund und Katze im Flugzeug

Wer mit dem Haustier fliegen möchte, sollte sich vor der Buchung darüber informieren, ob die jeweilige Airline Tiere akzeptiert. Möglicherweise beschränkt die Airline den Transport auch auf bestimmte Rassen. Außerdem unterscheiden sich die Regelungen in Bezug auf Kosten und zulässige Anzahl der Tiere. Meist ist es möglich, das Tier entweder als Übergepäck in einer Transportbox im Frachtraum zu transportieren. Kleine Tiere dürfen oft in einem sogenannten Weichschalenbehälter mit in die Kabine.

Genau auf die Vorgaben achten

Halterinnen und Halter sollten sich im Vorfeld von der Airline eine schriftliche Bestätigung holen, dass diese Ihr Tier am jeweiligen Tag und auf dem ausgewählten Flug akzeptiert. Es sollte außerdem vorher klar sein, wann man mit dem Tier zum Check-in erscheinen muss. Außerdem sollte man sich die Hinweise und Beförderungsbedingungen aufmerksam durchlesen. Häufig gelten bestimmte Anmeldefristen. Bei Verstößen gegen die Beförderungsbedingungen kann die Airline den Transport des Tieres nämlich verweigern.

Auch auf Flugreisen liegt die Einhaltung der Einreisebestimmungen in der Verantwortung des Tierhalters. Fluggäste können einen Dienstleister beauftragen (einen sogenannten „animal shipper“), der sich um die Abholung, den Check-in und alles Weitere kümmert.

Gut zu wissen: Der Airline-Dachverband IATA („International Air Transport Association“) macht allgemeine Vorgaben, die für den Transport von Tieren im Flugzeug gelten. Es bestehen beispielsweise Mindestabmessungen für die Größe und Beschaffenheit der Transportboxen.

Hund und Katze in Bus und Bahn

Je nach Verkehrsbetrieb und EU-Land gelten unterschiedliche Vorschriften zur Mitnahme von Haustieren, EU-weite Regelungen gibt es nicht, Haustierhalterinnen und -halter müssen sich also für jede Reise individuell erkundigen.

Im spanischen Hochgeschwindigkeitszug AVE dürfen zum Beispiel Hunde und Katzen bis 10 Kilogramm Gewicht mitfahren. Bei der Deutschen Bahn AG und der Österreichischen Bundesbahn sind Hund oder Ihre Katze ohne zusätzliche Kosten erlaubt, allerdings in einer Transportbox (maximal 70 mal 30 mal 50 Centimeter). Größere Hunde brauchen, sofern es keine Assistenzhunde sind, ein eigenes Ticket. Haben sie einen eigenen Fahrschein, dann gelten die gleichen Bahngastrechte bei Zugausfall und Verspätung wie für die Halterinnen und Halter.

Außerdem gilt in vielen Zügen für Hunde Leinenzwang und Maulkorbpflicht.

So lebt es sich mit dem Vierbeiner auf vier Rädern: ein Interview

Besonders flexibel reist es sich natürlich auf den eigenen vier Rädern. Das hat auch die digitale Nomadin Viktoria Schmidt erkannt. Für viele Jahre lebte und reiste die digitale Nomadin mit ihrer Hündin Cleo im Campervan. Was anfangs als kurze Auszeit geplant war, wurde zu einem neuen Leben mit einem neuen Job. Wie das gemeinsame Leben auf vier Rädern so ist, verriet sie Expat-News im Interview.

Ein Tier als Urlaubssouvenir?

Das Land Baden-Württemberg erläutert im Detail, weswegen es keine gute Idee ist, sich während des Urlaubs zum Haustierhalter oder zur -halterin zu mausern. Denn neben den beschriebenen gibt es noch weitere Vorschriften zum Tiertransport und auch zur Tierhaltung allgemein, die man so kurz vor der Rückreise gar nicht erfüllen kann. Hier trägt auch Rechnung, dass man ja noch gar nicht den Gesundheitszustand des Tieres einschätzen kann. 

Auch augenscheinlich gut gemeinte Angebote, die „Patenschaft“ für Tiere zu übernehmen, etwa durch vermeintliche Tierschutzorganisationen, resultierten oft in einem Verstoß gegen Bestimmungen zum Tierhandel und Tiertransport, wie das Land in der Pressemitteilung betont. 

Das Europäische Verbraucherzentrum erläutert hier im Detail, wie man illegalen Welpenhandel erkennen kann.