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Lufthansa Ryanair
© Tupungato - AdobeStock

Lufthansa unterliegt Ryanair vor Gericht

Im langjährigen Streit um vermeintliche Beihilfen hat Lufthansa erneut vor Gericht gegen den Flughafen Hahn verloren. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat am 21. April 2023 entschieden, dass die Berufung der Fluggesellschaft gegen ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 16. Mai 2007 vollständig abgewiesen wird. Seit 2006 hat Lufthansa wiederholt versucht, den inzwischen insolventen und im April veräußerten Regionalflughafen zu verklagen, um vermeintlich öffentliche Fördermittel von Ryanair, einer irischen Fluggesellschaft und Lufthansas Konkurrentin, zurückzufordern. Das Urteil ist insbesondere ein Erfolg für Ryanair, die sich als Nebenintervenientin in den Rechtsstreit eingeschaltet hat. Das OLG hat die Möglichkeit zur Revision zugelassen.

Beihilfen für Regionalflughäfen

Dieses Verfahren vor dem OLG Koblenz ist nicht das einzige, in dem ähnliche Vorwürfe bezüglich Beihilfen gegen Regionalflughäfen und deren Verträge mit Ryanair erhoben wurden. Aufgrund der Tatsache, dass Ryanair am Flughafen Frankfurt-Hahn ihr größtes Drehkreuz etabliert hatte, gilt es jedoch als bedeutendster Fall. Ryanair wurde in diesem und anderen Rechtsstreitigkeiten seit vielen Jahren von Weil, Gotshal & Manges sowie anderen Anwaltskanzleien vertreten.

Der Verlauf des Verfahrens war komplex und wurde sowohl vor deutschen Gerichten als auch vor der EU-Kommission in Brüssel und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ausgetragen. Lufthansa behauptete sowohl in Deutschland als auch vor den europäischen Institutionen, dass Ryanair unzulässigerweise indirekte staatliche Unterstützung erhalten habe, nachdem sie im Hunsrück ihren ersten Knotenpunkt in Deutschland eröffnet hatte.

Die EU-Kommission hingegen stellte bereits 2014 fest, dass keine Beihilfen vorlagen und klassifizierte die Maßnahmen nicht als solche. Daher wurde die Frage, ob sie mit dem Binnenmarkt vereinbar wären, nicht weiter verfolgt. Dabei wurden verschiedene Verträge zwischen dem Flughafen Hahn und Ryanair aus den Jahren 1999, 2001/2002 und 2005 sowie die Entgeltordnungen des Flughafens aus den Jahren 2001, 2006 und 2012 berücksichtigt.

17 Jahre Pause bis zum aktuellen Urteil

Aufgrund der parallelen europäischen Komponente wurde das Verfahren während der fast 17 Jahre mehrfach ausgesetzt, unter anderem aufgrund einer Vorlage an den EuGH durch das OLG Koblenz und einer Nichtigkeitsklage von Lufthansa vor den Europäischen Gerichten.

Das OLG hat die Entscheidung der Kommission und die Rechtsposition von Ryanair in seiner Entscheidung vom 21. April 2023 uneingeschränkt bestätigt und den von Lufthansa geltend gemachten Beseitigungsanspruch gegen den Flughafen Frankfurt-Hahn, der letztendlich auf die Rückforderung der vermeintlichen Fördermittel von Ryanair abzielte, vollständig abgewiesen.