Italien: Neues Gesetz zu ausländischen PKW-Kennzeichen
Ein neues Gesetz in Italien verbietet es Ortsansässigen, PKWs mit ausländischem Kennzeichen zu fahren. Die kürzlich in Kraft getretene PKW-Regelung (sogenanntes „Sicherheitsdekret“,) verbietet Personen, die seit mehr als 60 Tagen in Italien ansässig sind, ein Fahrzeug mit nicht italienischem Kennzeichen zu fahren.
Das Gesetz sieht nur zwei Ausnahmen vor:
Erstens: Das im Ausland zugelassene Fahrzeug wurde von einer Leasinggesellschaft, die keinen Sitz in Italien hat, an eine in Italien ansässige Person überlassen.
Zweitens: Eine ausländische Firma ist Eigentümerin des Fahrzeuges und überlässt den PKW mittels eines kostenlosen Leihvertrages an eigene Arbeitnehmer. Hierfür ist notwendig, dass zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer ein Arbeits- oder Kooperationsverhältnis besteht und die Firma über keine Niederlassung in Italien verfügt.
Auto kann bei falschem PKW-Kennzeichen beschlagnahmt werden
Neben hohen Geldstrafen droht auch die Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Zu den Ausnahmen, sowie zu der Dokumentation, die Mitarbeiter deutscher Unternehmen bei Kontrollen vorweisen müssen, berät die AHK Italien.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Webauftritt der AHK Italien.
Erst vor Kurzem wurde bekannt gegeben, dass Italien die Strafgebühren für Verstöße von ausländischen Unternehmen im Kontext von Dienstreisen und Entsendungen erhöht.