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Police - young woman with policeman or cop on the street or traffic, she is showing her passport or driving license

Das kosten Verkehrssünden im Ausland

Im Vergleich zu Deutschland ist für einige Verkehrssünden im europäischen Ausland ein deutlich höheres Bußgeld fällig. Vor allem in den skandinavischen Ländern kann es besonders teuer werden. Norwegen hat im europäischen Vergleich die höchsten Gebühren für zu schnelles Fahren (ab 420 Euro) sowie Rotlicht- und Überholverstöße (600 Euro). Teuer ist häufig auch das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung: Während ein solches Vergehen in Lettland mit 15 Euro geahndet wird, sind in Italien 160 Euro, in Dänemark 200 Euro und in den Niederlanden 230 Euro fällig. Um Reisenden eine Übersicht über die Kosten von Verkehrsverstößen im Ausland zu geben, hat der ADAC die Wichtigsten in einer Tabelle zusammengestellt.

Weitaus schwerwiegendere Folgen als ein hohes Bußgeld haben hingegen Fahrten unter Alkoholeinfluss. Wer etwa auf italienischen Straßen mit mindestens 1,5 Promille im Blut erwischt wird, dem droht die Enteignung des Fahrzeugs, sofern Fahrer und Eigentümer identisch sind. Dänemark hat eine ähnliche Regelung ab 2,0 Promille. Freiheitsstrafen für Alkoholfahrten drohen unter anderem in Schweden (ein Monat ab 1,0 Promille) und Spanien (drei Monate ab 1,2 Promille).

Halterdatenaustausch innerhalb der EU

Bereits seit 2010 können Verkehrsverstöße, die im EU-Ausland begangen werden, in Deutschland vollstreckt werden. Damit innerhalb der EU-Mitgliedstaaten gefährliche Verkehrsverstöße wie etwa Geschwindigkeitsübertretung, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts sowie Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss effektiver und schneller verfolgt werden können, ist seit dem 31. August 2013 eine neue Vorschrift (§ 37b StVG) in Kraft getreten. Diese dient der innerstaatlichen Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/82/EU, die einen elektronischen Halterdatenaustausch innerhalb der EU vorsieht.

Nach wie vor gilt jedoch: Für Verkehrsverstöße, die im Ausland begangen werden, gibt es keine Punkte in Flensburg. Auch ein von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot wirkt sich grundsätzlich nicht auf die Fahrberechtigung in Deutschland aus.

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Titelbild: © Kzenon – Fotolia.com