Frankreich: Wichtige Änderungen im Verkehrsrecht
Seit dem 1. Juli gelten in Frankreich durch Änderungen im Verkehrsrecht neue Bestimmungen für die Promillegrenze und das Telefonieren am Steuer. So wurde die Promillegrenze für Fahranfänger in den ersten drei Jahren des Führerscheinbesitzes von 0,5 auf 0,2 Promille gesenkt. Verstöße gegen diese Regelung werden mit einer hohen Geldstrafe von bis zu 4.500 Euro geahndet.
Telefon am Steuer verboten
Außerdem ist das Telefonieren beim Autofahren künftig nur über eine Freisprecheinrichtung erlaubt. Die Verwendung von Headsets, Kopf- oder Ohrhörern beim Fahren ist verboten. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe von 135 Euro. Auch andere vom Fahren ablenkende Aktivitäten, wie beispielsweise Schminken oder Essen am Steuer oder auch das Hören von lauter Musik, können je nach Ermessen der Polizei mit Geldbußen bestraft werden.
Rauchverbot geplant
Ein Rauchverbot in Autos, in denen minderjährige Kinder an Bord sind, soll in Kürze als Teil des Anti-Tabak-Gesetzes in Kraft treten.
Quellen: www.cibt.de und www.tip.de
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