Skip to main content
Ad
© Pixel & Création - Fotolia.com

Umzug ins Ausland: Rechtliche Aspekte bei der Ausfuhr eines Autos beachten

Vor der Entsendung ins Ausland sind viele Expats mit diversen logistischen Fragestellungen konfrontiert. In vielen Fällen hilft das Unternehmen, das den Expat entsendet, bei Fragen wie der Wohnungssuche, doch die Umzüge müssen die Expats meist selbst in die Hand nehmen. Über kurz oder lang stellt sich auch die Frage danach, was mit dem eigenen Auto geschehen soll. Wer sich entscheidet, sein Auto mitzunehmen, muss einige Dinge beachten.

Mit Ausfuhrkennzeichen auf der sicheren Seite

Mit dem Führerschein gibt es bei einer Auswanderung innerhalb der EU keine Probleme, seit 1996 gelten Führerscheine, die in einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurden, in der ganzen Europäischen Union. Für das eigene Kraftfahrzeug gilt im Grundsatz, dass der Pkw in dem Land angemeldet sein muss, in dem auch sein Besitzer gemeldet ist. Dies begründet sich daraus, dass die Kfz-Steuern auch innerhalb der EU immer noch unter die Länderhoheit fallen und dementsprechend an das Land entrichtet werden müssen, in dem der Pkw hauptsächlich genutzt wird. Deshalb gilt bisher auch die Richtlinie, dass spätestens nach 185 Tagen in einem anderen Land ein Wohnsitz begründet wird und der Pkw dort angemeldet werden muss. Bei Ummeldung des Autos ins Ausland muss der Wagen auch neu versichert werden, da die deutsche Versicherung nur für im Inland angemeldete Pkw gilt.

Wer seine Schadensfreiheitrabatte nicht riskieren möchte, sollte sich bei seinem bisherigen Versicherer erkundigen, ob ein Tochterunternehmen der Firma in der neuen Heimat seinen Sitz hat und man dort weiterversichert werden könnte. In diesem Fall kann es sehr gut sein, dass die Schadensfreiheitrabatte in den neuen Vertrag übernommen werden können. Allerdings sind ausländische Versicherungen nicht verpflichtet, die Schadensfreiheitrabatte bei Neuverträgen zu berücksichtigen. Bei einem Rückzug nach Deutschland können die schadensfreien Zeiten des ausländischen Versicherers in der Regel ohne Probleme angerechnet werden.

家族で引っ越しFoto: © yoshi5 – Fotolia.com

Wer sich für die Ausfuhr des Autos rechtlich und versicherungstechnisch absichern und sich unnötigen Ärger mit den Behörden ersparen möchte, wählt den Weg über die Ausfuhrkennzeichen. Zusätzlich zu den Ausfuhrkennzeichen muss auch eine separate Ausfuhrversicherung abgeschlossen werden. Für die Beantragung der Ausfuhrkennzeichen benötigt man:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, also Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • evtl. auch Nachweis über eine gültige Abgasuntersuchung (AU)

Für die Abmeldung des Pkw aus Deutschland müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Kennzeichenschilder

Zusätzlich ist es durchaus ratsam, die Grüne Karte, auch als Internationale Versicherungskarte bekannt, bei sich zu führen, denn mit ihr ist man bei einem Autounfall im Ausland auf der sicheren Seite. Diese kann kostenlos beim Versicherer angefordert werden und ist im Schnitt zwei Jahre gültig. Die Karte dient in den Partnerstaaten als Beweis für die Existenz einer Kfz-Haftpflichtversicherung und enthält Daten über das Fahrzeug, den Halter und die Versicherung.

Retro car with Luggage on the roof, tourism

Foto: © Zarya Maxim – Fotolia.com

Wer seinen Wagen ins Ausland mitnehmen will, der sollte sich in jedem Fall mit den dort herrschenden Kfz-Bestimmungen auseinandersetzen und sich ebenfalls über die dortigen Versicherungen informieren. Genauso wichtig vor dem Umzug ist es allerdings, das Auto überprüfen zu lassen, ob es einer weiteren Strecke mit Gepäck überhaupt gewachsen ist. Sehr ausführlich werden dort alle Aspekte genannt, die vor der längeren Reise ins Ausland geprüft werden sollten. Dieser vorherige Check-Up ist bei einer Panne nicht nur hilfreich, um dem Pannendienst sagen zu können, welche Defekte vermutlich ausgeschlossen werden können, sondern kann auch beim Einreichen der Reparaturkosten bei der Versicherung helfen, etwaige Ansprüche durchzusetzen, wenn es zu Schwierigkeiten mit der Versicherung kommt.

Auslandsumzug muss gut organisiert sein

Nicht nur die Mitnahme des Autos ist eine logistische Herausforderung, vor der Expats stehen. Auch der Umzug an sich mit Familie und dem ganzen Hausstand kann zur Zerreißprobe werden. Zu Beginn steht die Überlegung, was man in der neuen Heimat wirklich braucht und was schlussendlich auch in Deutschland verbleiben kann. Hier bedarf es eines gewissen Pragmatismus, sich von manchen Dingen auch wirklich zu trennen und nicht doch alles in Umzugskisten zu verstauen. Auch stellt sich die Frage, ob eine Mitnahme des gesamten Besitzes sich gegenüber einem Neukauf wirklich lohnt. Innerhalb der EU müssen keine Zölle mehr entrichtet werden, bei einem Umzug in ein Land außerhalb der EU können aber Zölle anfallen. In solch einem Fall muss durchgerechnet werden, ob die Kosten für Transport und Zollabgaben nicht die Kosten eines Neuerwerbs übersteigen.

In den meisten Fällen ist es notwendig, ein Umzugsunternehmen für den Wohnortwechsel zu engagieren, denn die wenigsten verfügen über einen eigenen Lkw. Um Probleme zu vermeiden, sollte man sich bereits zwei bis drei Monate vor dem Umzug mit dem Spediteur seiner Wahl in Verbindung setzen, Details klären und den Auftrag erteilen. Bei der Wahl des Umzugsunternehmens heißt es allerdings „Augen auf“! Wer auf Nummer sicher gehen will, nimmt den Service eines zertifizierten Unternehmens in Anspruch. Zusätzlich kann für die Umzugsplanung auch die Checkliste des Bundes der Auslands-Erwerbstätigen, kurz BDAE, zur Hand genommen werden, die man auf der Webseite des Bundes unter bdae.com findet.

[symple_box color=“gray“ text_align=“left“ width=“100%“ float=“none“]