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Flugreisen: Mehr Klarheit für den Verbraucher dank EuGH-Urteil

Auch Flugvermittler müssen sich ab dem 1. August dieses Jahres an die EU-Verordnung 1008/2008 halten und alle Zusatzkosten – wie beispielsweise Steuern und Gebühren – bereits zu Beginn des Buchungsvorgangs angeben. Zudem darf bei der Onlinebuchung nicht automatisch eine Reiserücktrittsversicherung als gewünschte Nebenleistung voreingestellt sein. Bisher galt diese Verordnung nur für die Fluggesellschaften. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Urteil C-112/11 vom 19.07.2012 verkündet.

Der EuGH folgt mit diesem Urteil dem Standpunkt des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), der gegen diese Verfahrensweise der Voreinstellung geklagt hatte. Begründung: Solche Voreinstellungen werden in der Praxis häufig übersehen und führen dazu, dass der Verbraucher ungewollt Leistungen kauft, die für den Flug selbst nicht erforderlich sind.

„Dieses Urteil stärkt das Recht der Verbraucher auf Kostenklarheit“, sagt Gerd Billen, Vorstand des vzbv und betont: „Jeder muss selbst aktiv entscheiden können, ob er kostenpflichtige Zusatzleistungen möchte.“

Foto: © m.schuckart – Fotolia.com