Flugreisen: Mehr Klarheit für den Verbraucher dank EuGH-Urteil
Auch Flugvermittler müssen sich ab dem 1. August dieses Jahres an die EU-Verordnung 1008/2008 halten und alle Zusatzkosten – wie beispielsweise Steuern und Gebühren – bereits zu Beginn des Buchungsvorgangs angeben. Zudem darf bei der Onlinebuchung nicht automatisch eine Reiserücktrittsversicherung als gewünschte Nebenleistung voreingestellt sein.