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EU will Kinder bei Trennung der Eltern grenzüberschreitend besser schützen

Wenn sich die Eltern streiten oder trennen, leiden Kinder oft am meisten. Leben die Elternteile in verschiedenen europäischen Ländern, werden mögliche Folgen einer Trennung wie Sorgerechtsfragen, Umgangsrecht und Kindesentführung noch komplizierter. Mit neuen vorgeschlagenen Regeln will die EU-Kommission den Schutz von Kindern in grenzüberschreitenden Familiensachen verbessern.

Dazu gehören kürzere Fristen für den Abschluss von Verfahren und die Vermeidung der hohen finanziellen Kosten, die häufig im Zusammenhang mit solchen Verfahren anfallen. Es gelte, die verschiedenen Rechtsordnungen miteinander zu vereinen, um Komplikationen und Verzögerungen sowie Sorge und Unsicherheit zu reduzieren. Vor allem sollen Verfahren in grenzüberschreitenden Fällen beschleunigt werden, da der Zeitfaktor für das Kindeswohl besonders entscheidend ist.

Im Einzelnen schlägt die EU folgende konkrete Änderungen vor:

Effizientere Verfahren in Fällen grenzüberschreitender Kindesentführung

Die Fristen für die verschiedenen Phasen des Kindesrückgabeverfahrens werden auf eine maximale Gesamtdauer von 18 Wochen beschränkt (höchstens sechs Wochen für die Zentrale Behörde zur Bearbeitung des Antrags, sechs Wochen für das erstinstanzliche Gericht und sechs Wochen für das mit dem Rechtsbehelf befasste Gericht). Gegen eine Entscheidung über die Rückgabe eines Kindes kann nur einmal ein Rechtsbehelf eingelegt werden, und es wird im Ermessen des Richters liegen, diese Entscheidung in der Zwischenzeit für vollstreckbar zu erklären.

Unter uneingeschränkter Wahrung der Struktur der nationalen Rechtssysteme wird sichergestellt, dass nur eine begrenzte Anzahl von Gerichten für Fälle von elterlicher Kindesentführung zuständig ist, damit Richter die erforderliche Fachkompetenz aufbauen können.

Anhörung der Kinder

Ein Kind, das fähig ist, sich seine eigene Meinung zu bilden, wird die Möglichkeit haben, diese in jedem Verfahren zu seinem Fall zu äußern. Dies wird insbesondere für die Verfahren über das Sorge- und Umgangsrecht und über die Rückgabe von Kindern im Falle einer Entführung durch einen Elternteil gelten.

Zügige Vollstreckung von Entscheidungen

Zurzeit müssen Eltern häufig beantragen, dass eine Entscheidung über das Sorge- oder Umgangsrecht in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt wird. Mit den neuen Vorschriften wird das Exequaturverfahren, ein Zwischenverfahren für die Vollstreckung einer Entscheidung in einem anderen Mitgliedstaat, abgeschafft. In Fällen, in denen die Entscheidung nach sechs Wochen noch nicht vollstreckt wurde, wird das Gericht die ersuchende Zentrale Behörde im Ursprungsmitgliedstaat oder direkt den Antragsteller darüber informieren, warum die Vollstreckung nicht fristgerecht erfolgt ist. Um die Vollstreckung zu beschleunigen, kann das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, diese für vorläufig vollstreckbar erklären.

Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden

Die gute Zusammenarbeit zwischen den Zentralen Behörden in Kindschaftssachen ist eine zwingende Voraussetzung für das gegenseitige Vertrauen zwischen den Behörden verschiedener Mitgliedstaaten. Mit den neuen Vorschriften wird eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Zentralen Behörden gefördert, da diese die direkte Anlaufstelle für Eltern darstellen und eine Schlüsselrolle einnehmen, wenn es darum geht, die Richter bei der Anwendung der Vorschriften zu unterstützen. Darüber hinaus werden Kinderschutzbehörden besser in die grenzübergreifende Zusammenarbeit einbezogen.

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