Schuleschwänzen wegen Urlaubsreise kann teuer werden
Pünktlich zu Beginn der Schulferien werden in der Regel die Flugtickets und Urlaubsunterkünfte wesentlich teurer. Einige Familien fliegen deshalb schon etwas früher in den Urlaub und melden ihre schulpflichtigen Kinder vor dem eigentlichen Ferienbeginn krank, um sie aus der Schule zu nehmen. Diese Praxis kann jedoch ein Bußgeld nach sich ziehen.
Einem Focus-Online-Bericht zufolge ahnden beispielsweise im Bundesland Hessen Schulämter das Schuleschwänzen mit 100 Euro, ab sechs Fehltagen mit 150 Euro. In Nordrhein-Westfalen kann das Kurzzeitschwänzen bis zu 1.000 Euro kosten. Berlin verlange sogar mehr als 2.000 Euro Strafe. In Bayern wiederum liegt das Bußgeld zwischen fünf und 1.000 Euro. In Bremen, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern können Geldstrafen zwischen 50 und 300 Euro pro geschwänztem Schultag verhängt werden. Im extremen Fällen erlaubt das Gesetz sogar eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen beziehungsweise von bis zu 6 Monaten Freiheitsstrafe, heißt es auf der Seite www.schulferien.eu. Ob und in welcher Höhe das Schulamt ein Bußgeld verhängt, wird von den Schulämtern stets im Einzelfall entschieden.
Schuleschwänzen fliegt oft bei Passkontrolle auf
Für gewöhnlich fliegt das Schuleschwänzen bei der Passkontrolle am Flughafen auf, wenn etwa dem Zollbeamten auffällt, dass ein Kind eigentlich noch die Schulbank drücken müsste. Immer wieder kommt es auch vor, dass sich Schüler Klassenkameraden oder dem Lehrer gegenüber verplappern und dieser den Verstoß an die Behörde meldet.
Zwar gibt es die Möglichkeit, Kinder vom Unterricht zu befreien, allerdings gelte das Argument, ein billigeres Flugticket zu erstehen in der Regel nicht. Hinzu kommt, dass es keinen Rechtsanspruch auf das Befreien vom Unterricht gibt.
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