Skip to main content
Ad

Kindergeld für Au-Pairs nur bei regelmäßigem Sprachunterricht

Wenn Kinder als Au-Pairs ins Ausland gehen, bekommen die Eltern nur dann Kindergeld, wenn das Kind an einem ordentlichen Sprachunterricht teilnimmt. Dagegen reicht es nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Az: III B 34/11) nicht aus, Kurse über nordamerikanische Kultur und über Psychologie zu belegen. Wie das Portal ihre-vorsorge.de berichtet, sind diese Fächer dem Urteil zufolge keine Berufsausbildung, die einen Anspruch auf Kindergeld begründet.

Das Kind muss durchgängig einen systematischen Sprachunterricht von mindestens zehn Stunden in der Woche besuchen. Das gilt auch dann, wenn es bereits so gute Sprachkenntnisse besitzt, dass es eigentlich keinen Unterricht mehr bräuchte.

Das Kindergeld ist Voraussetzung für zahlreiche staatliche Leistungen – so auch für die Kinderzulage in der Riester-Rente. Fällt das Kindergeld weg, wird auch die Kinderzulage gestrichen. Sie beträgt für alle vor 2008 geborenen Kinder bis zu 185 Euro, für alle später geborenen Kinder bis zu 300 Euro.

Foto: © contrastwerkstatt – Fotolia.com