Kindergeld für Au-Pairs nur bei regelmäßigem Sprachunterricht
Wenn Kinder als Au-Pairs ins Ausland gehen, bekommen die Eltern nur dann Kindergeld, wenn das Kind an einem ordentlichen Sprachunterricht teilnimmt. Dagegen reicht es nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Az: III B 34/11) nicht aus, Kurse über nordamerikanische Kultur und über Psychologie zu belegen.