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Flugausfall, Verspätung und Überbuchung: Kunden dürfen Rechtsansprüche abtreten
Recht & Steuern im Ausland

Flugausfall, Verspätung und Überbuchung: Kunden dürfen Rechtsansprüche abtreten

Der Fluggast-Sofortentschädiger EUflight hat den Versuch der Fluggesellschaft Ryanair, ihren Kunden zu verbieten, ihre Rechtsansprüche bei verspäteten, annullierten oder überbuchten Flügen abzutreten, vor dem Amtsgericht Köln (AZ: 113 C 381/16) endgültig gekippt.

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