Vorsicht vor Betrugsmaschen bei Reisebuchung
Reisezeit ist leider auch die Zeit, in der man sich vor Betrugsmaschen besonders in Acht nehmen sollte. Gerade nach den vielen Einschränkungen der vergangenen Jahre wollen viele Deutsche wieder verreisen. Schon 2022 gaben die Bundesbürgerinnen und -bürger 58,6 Milliarden Euro nur für Urlaub aus. Nach ersten Einschätzungen wird der Reisemarkt 2023 wieder neue Rekorde aufstellen. Doch das lockt auch Betrügerinnen und Betrüger auf den Plan, und wer den Urlaub kurzfristig plant und Last-Minute-Angebote nutzen will, sollte da besonders aufpassen.
Der Anbieter für IT-Sicherheit ESET erklärt die aktuellen Maschen der Kriminellen und gibt Tipps, worauf Internetnutzer bei der Reisebuchung achten sollten.
Betrugsmaschen wollen von Buchungsplattform weglenken
Fast die Hälfte aller Urlaube werden online gebucht. Gerade bei Individualreisenden liegen Dienste wie Booking oder Airbnb im Trend und laden dazu ein, stundenlang nach dem Geheimtipp oder Schmuckstück zu suchen. Die Fotos sehen häufig fantastisch aus und alles scheint einfach perfekt zu sein. Aufmerksam werden sollte man, wenn der Gastgeber oder die Gastgeberin die Kommunikation auf einen anderen Kanal als die Buchungsplattform lenken will.
Spätestens, wenn auch die Bezahlung auf „alternativem Wege“ erfolgen soll, liegt der Verdacht sehr nahe, dass es sich beim Angebot um einen Betrugsversuch handelt. Zahlt der Interessent nicht über den Dienstleister, sind alle Schutzfunktionen des Anbieters ausgehebelt. Selbst Plattformen wie Airbnb warnen vor derartigen Betrugsmaschen und bittet Kunden, solche Gastgeber sofort zu melden.
Betrugsmaschen via E-Mail
Auch per E-Mail oder in sozialen Netzwerken lauern verschiedene Betrugsmaschen. Interessierte landen auf vermeintlich glaubwürdigen Webseiten, auf denen Pauschalreisen, Flüge oder Unterkünfte angeboten werden. Nichtsahnend bucht die Nutzerin oder der Nutzer zum Beispiel einen Pauschalurlaub oder ein Hotel und gibt im Zuge vertrauliche Daten wie Kreditkartennummern an. Oft fliegt der Schwindel erst bei Reiseantritt auf, wenn das Flugticket falsch oder das Hotelzimmer nicht reserviert ist.
Fünf Tipps zur sicheren Reisebuchung
Schnäppchenangebote genau prüfen: Klingt das Angebot zu einer Traumunterkunft zu gut um wahr zu sein, seien Sie besser auf der Hut. Prüfen Sie den Anbieter oder Gastgeber und auch die Bewertungen von anderen Urlaubern. Im Zweifel heißt es: lieber weitersuchen.
Persönliche Daten nur bei verschlüsselten Webseiten: Hat die besuchte Webseite keine „TLS/SSL-Verschlüsselung“, also kein „https“ am Beginn der Adresszeile, sollten Internetnutzer keine persönlichen Informationen oder Kreditkartendaten eingeben.
Keine Zahlungen am Reiseportal vorbei: Nach langer Suche haben Sie endlich eine Unterkunft über ein Reiseportal finden können. Statt die Zahlung über den Dienstleister und seine Plattform abzuwickeln, verlangt der Vermieter eine direkte Zahlung an ihn? Hier sollten Sie Vorsicht walten lassen, denn es könnte sich um einen Betrüger handeln. Im Schadensfall kann Ihnen das Reiseportal nicht helfen und Sie bleiben auf den Kosten sitzen.
Software aktuell halten: Das Betriebssystem und die installierten Apps sollten auf dem neuesten Stand sein. Das verhindert das Ausnutzen bekannter Sicherheitslücken.
Sicherheitssoftware einsetzen: Eine moderne Sicherheitslösung wehrt Schädlinge zuverlässig ab und bietet zudem einen umfassenden Spam-Schutz. Gefälschte Werbemails oder Buchungsportale werden so frühzeitig erkannt und mögliche Gefahren vermieden.
Betrugsmaschen bei Ferienwohnungen im EU-Ausland
Auch das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) erkennt das Problem und kann von vielen Beratungsfällen berichten, welche Gefahren im Netz auf Verbraucherinnen und Verbraucher lauern. Wie ESET warnt auch die EVZ davor, dass auf gefälschten privaten Vermieter-Webseiten Betrugsbanden genau so lauern wie in sozialen Netzwerken oder gar auf an sich renommierten Buchungsplattformen. Die EVZ stellt darüber hinaus auch fest, dass Betrügerinnen und Betrüger ihre Opfer oft auch direkt in sozialen Medien direkt anschreiben. Oder sie nutzen entsprechende Facebook-Gruppen, um auf ihre Angebote aufmerksam zu machen.
Einen Fall stellt die EVZ in einer aktuellen Pressemitteilung beispielhaft vor: Eine Studentin fand auf einem Onlineportal ein angebliches Penthouse-Apartment in Paris mit Blick auf den Eifelturm, Sauna und Jacuzzi. Kosten für 5 Personen und 7 Nächte: 2.000 Euro.
Die Buchung müsse direkt beim Vermieter vorgenommen werden, hieß es in der Anzeige. Schnell kam es zu einem Austausch von WhatsApp-Nachrichten, in denen sich der vermeintliche Vermieter geschickt als Mitarbeiter einer bekannten französischen Immobilienagentur ausgab. Die Bezahlung außerhalb der Onlineplattform sei ein üblicher Vorgang, dem Tausende von Kunden trauen. Versprochen wurde auch eine Buchungsbestätigung in der App von booking.com.
Aus Angst, die tolle Wohnung nicht zu erhalten, willigte die Studentin ein und überwies 2.000 Euro per Banküberweisung direkt an die Betrüger. Anschließend brach der Kontakt ab. Das Geld war weg.
Wichtige Punkte, die auf Betrugsmaschen hindeuten
Die EVZ nennt im Detail folgende Punkte, die bei Verbraucher und Verbraucherin die Alarmglocken läuten lassen sollten:
- Das Angebot ist äußerst günstig oder kurzfristig in der Hauptsaison noch zu haben.
- Es fehlen detaillierte Angabe zum Mietobjekt.
- Es ist nur eine E-Mail-Adresse genannt. Name, Anschrift und Telefonnummer des Vermieters fehlen.
- Es gibt keine Bewertungen oder auffällig viele 5-Sterne-Bewertungen zum Vermieter.
- Kommunikation und Bezahlung sollen außerhalb der Buchungsplattform vorgenommen werden.
- Der Mietvertrag ist sprachlich auffällig.
- Der gesamte Mietpreis soll direkt im Voraus bezahlt werden. Bei Sofortzahlung des gesamten Betrags wird ein Rabatt versprochen.
- Akzeptiert wird nur Banküberweisung oder Transferdienste wie Western Union oder MoneyGram.
- Die Täter bitten um eine Kopie des Personalausweises (sog. Identitätsdiebstahl). Niemals versenden!
- Man gelangt erst über einen Link (z. B. in einer E-Mail) auf die Buchungsseite. Hier handelt es sich dann um eine gefälschte Webseite.
Weitere Informationen zum Thema bietet die EVZ auf ihrer Website.
Briten und Deutsche planen ihren Urlaub besonders weit im Voraus
Betrugsmaschen haben umso mehr Erfolg, je leichtgläubiger und unüberlegter die Verbraucherinnen und Verbraucher agieren. Gerade wichtige finanzielle Entscheidungen sollten also in Ruhe und bei klarem Kopf erfolgen. Ob das bedeutet, dass das besonders frühe Buchen einer Reise vor Betrug schützt, ist damit zwar nicht erwiesen. Nichtsdestotrotz scheinen die Deutschen das langfristige Planen ihrer Urlaube zu bevorzugen. Das zeigt diese Statista-Grafik. Mehr als ein Drittel der Deutschen und Britinnen und Briten planten ihre letzte Reise drei Monate oder länger im Voraus, während dies nur bei einem Fünftel der Spanierinnen und Spanier der Fall war. Insgesamt begann die Mehrheit der Befragten aus allen vier Ländern mehr als einen Monat vor ihrer letzten Reise mit der Planung. Ein Fünftel der französischen Befragten planten ihrer letzten Reise nur weniger als zwei Wochen im Voraus.