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Voraus-Kasse-Regelungen helfen in der Krise zwar den Reiseunternehmen, aber zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher
© sitthiphong – AdobeStock

Voraus-Kasse-Regelung: Verbraucherzentralen fordern Überarbeitung

Das Voraus-Kasse-Prinzip hilft den Fluggesellschaften durch die Krise – allerdings auf dem Rücken der Fluggäste. Dem wollen die deutschen Verbraucherzentralen entgegenwirken.

Aktuell gilt das „Voraus-Kasse-Prinzip“, nach dem Reisende bei Flugbuchungen den vollständigen Betrag, bei Pauschalreisen bis zu 40 Prozent des Reisepreises weit im Voraus begleichen müssen. Das kann für Reisende ein erhebliches finanzielles Risiko bedeuten. Die Insolvenzen von Air Berlin oder Thomas Cook und corona-bedingte Flugausfälle durch Reisewarnungen oder -beschränkungen sorgen seit Beginn der Pandemie für erheblichen Frust bei Reisenden. Sie müssen nicht nur Verspätungen, Ausfälle und Verluste von Gepäck erleiden, sondern in vielen Fällen auch monatelang auf die Rückerstattung ihrer bereits geleisteten Zahlungen warten.

„Unsere Beratungseinrichtungen werden mit Anfragen zum Thema Reiserecht überhäuft“, informiert Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. „Nicht zuletzt wegen der politischen Debatte um Zwangsgutscheine erhielten etliche Reisende ihr Geld zum Teil nur sehr verspätet oder gar keine Rückzahlung“. Die Verbraucherzentralen machen sich für eine Reform der Vorkasse-Regelung stark. Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert konkret ein Umdenken in drei Punkten:

  1. Änderung/Abschaffung der kompletten Voraus-Kasse-Reglungen für Flugbuchungen
  2. Restzahlungen für Pauschalreisen sollen wegen des erhöhten Insolvenzrisikos erst eine Woche vor Reisebeginn fällig werden und dies auch nur unter der Voraussetzung, dass der Reiseanbieter die Durchführung der Reise schriftlich bestätigt hat
  3. Schaffung einer wirksamen Insolvenzabsicherung nach der Pauschalreise-Richtlinie, die durch eine sofortige Vorlage des Gesetzentwurfes zur europarechtskonformen Insolvenzsicherung von Pauschalreisen auf den Weg gebracht werden muss.

Tipps der Verbraucherzentrale Sachsen für die Urlaubsplanung in Corona-Zeiten

1. Rechtliche Lage in Pandemiezeiten undurchsichtig

Ob Reisende in der Pandemie kostenfrei stornieren können, hängt von Details ab. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes spielen dabei eine Rolle, ebenso Tarifbedingungen von Fluggesellschaften oder der Unternehmenssitz des Vertragspartners.

2. Voraus-Kasse-Zahlungen vermeiden

Wer spontan bucht und kurz vor Reisebeginn bezahlt, verringert das finanzielle Risiko. Wichtig dabei ist eine klare schriftliche Regelung für den Fall, dass die Reise durch Einschränkungen unmöglich oder stark erschwert wird.

3. Pauschalreisen bieten mehr Sicherheit

Bei Pauschalreisen ist der Preis über den Reiseveranstalter versichert, der das mit einem Sicherungsschein bei der Buchung nachweisen muss. Erst dann dürfen Veranstalter oder Reisebüros eine Anzahlung verlangen. Für Individualreisen gibt es diesen gesetzlichen Insolvenzschutz nicht. „Hier sollte man Flüge am besten direkt bei der Airline buchen und per Kreditkarte zahlen. Falls die Airline Insolvenz anmeldet, besteht so eine größere Chance auf Erstattung“, empfiehlt Claudia Neumerkel, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Voraussetzung ist, dass die Kreditkartengesellschaft ein Chargeback-Verfahren anbietet.

4. Wichtige Fragen vor der Buchung klären

Vor einer Reisebuchung sollten Reisende wissen, wie die Situation am Urlaubsziel in der Pandemie aussieht. Ist das Reiseziel als Risikogebiet eingestuft? Gelten Einschränkungen? Hilfreich bei der Vorbereitung sind die Reisehinweise und die App ’sicher reisen‘ des Auswärtigen Amtes. Wichtig ist außerdem der Überblick, wann welche Vorauszahlungen fällig werden und welche Stornierungsmöglichkeiten im Vertrag festgehalten sind.

Beratungsangebote im Reiserecht

In zahlreichen Verbraucherzentralen der Länder finden Verbraucherinnen und Verbraucher Beratungsangebote und Wissenswertes zum Reiserecht. Unter diesem Link kommen Sie zum Angebot Ihres jeweiligen Bundeslandes.