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Turkey High Resolution Real Estate Concept

Immobilien in der Türkei: Die Pflichten der Eigentümer

Gut informieren sollten sich Immobilienbesitzer von Ferienwohnungen oder einem Erstwohnsitz in der Türkei. Der Grund: Die Gründung einer Wohnungseigentumsverwaltung ist auch in der Türkei gesetzlich vorgeschrieben. Jede Wohnanlage muss einen Verwalter vorweisen. Dieser ist für die Organisation und einen reibungslosen Ablauf aller administrativen Aufgaben rund um das Objekt verantwortlich. Die Werterhaltung und Wertsteigerung der Immobilie sollte dabei im Fokus des Verwalters stehen.

Für die ordnungsgemäße Wahl eines Verwalters muss zunächst eine Eigentümerversammlung durch eine schriftliche Einladung einberufen werden. Diese kann nur stattfinden, wenn mindestens 51 Prozent der Eigentümer oder ihre Vertreter anwesend sind. Alle getroffenen Beschlüsse sowie die Wahl der verantwortlichen Person/en (Verwalter/Verwaltungsgremium) benötigen die absolute Mehrheit und werden schriftlich in dem Protokollbuch festgehalten. Dieses muss im Anschluss an jede Versammlung notariell beglaubigt werden.

Die Aufgaben einer Wohnungseigentumsverwaltung sind sehr komplex und erfordern umfassendes Immobilien-Wissen, Organisationstalent und kaufmännische sowie technische Fähigkeiten. Einmal im Jahr, vorzugsweise im Januar, findet eine Hauptversammlung der Eigentümer statt. Gerade bei Ferien-/Wohnanlagen im Ausland ist es, aufgrund vieler ausländischer Eigentümer, nicht immer einfach, alle auf einen Termin zu bekommen. Wie aber ist nun eine ordnungsgemäße und rechtsgültige Wohnungseigentumsverwaltung zu gründen?

Eigentümerversammlung

Eine Einladung zur Eigentümerversammlung wird zeitig den Eigentümern per Post zugestellt. Zum festgesetzten Termin sollten wenigstens 51 Prozent der Eigentümer anwesend sein, damit die Versammlung stattfinden kann. Ist dieses nicht der Fall, wird ein zweites Treffen vereinbart, das vom Abstand her nicht weniger als 7 Tage und nicht mehr als 15 Tage vom ersten Termin entfernt sein darf. Diese Regelung ist auch für alle folgenden Sitzungen und Beschlüsse maßgeblich. Mieter dürfen anwesend sein, haben aber in der Regel kein Stimmrecht es sei denn, sie haben eine offizielle Vollmacht, den Eigentümer in seinem Namen zu vertreten.

Ein notariell beglaubigtes Protokoll- und Kassenbuch ist vorgeschrieben und muss vor der Versammlung bereitgehalten werden. Ein zu Beginn bestimmender Vorsitzender führt und koordiniert die Versammlung und legt eine Besprechungsagenda an.

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Die wichtigsten Tagesordnungspunkte

  • Der Verwaltungsbeirat wird bestimmt und mehrheitlich gewählt. Er besteht aus einem Verwalter, Verwalterassistent, Sekretär, Kassenwart, Kontrolleur und Mitglieder.
  • Festlegen der Zuständigkeit und der Aufgaben des Verwalters
  • Ausarbeitung und Festlegung des Budgets
  • Richtlinien der Hausordnung
  • Bestimmung des Personals wie Hausmeister, Gärtner, Wachmann, Elektriker usw.

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Alle besprochenen Punkte müssen mehrheitlich verabschiedet werden, in das Protokollbuch eingetragen und nach der Sitzung notariell beglaubigt werden.

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Aufgaben des Verwalters

Die komplexen und vielfältigen Aufgaben eines Verwalters sind im Wohnungseigentumsgesetz Nr. 634 Artikel 35 festgesetzt und lauten unter anderem wie folgt:

  • Die Vorbereitung und Durchführung der mindestens jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung.
  • Einstellung und Einarbeitung des Personals sowie ständige Kontrolle der ihnen zugewiesenen Aufgaben
  • Frühzeitige Mitteilung wichtiger Informationen in Form von Aushängen und Rundschreiben
  • Einrichtung eines Bankkontos auf seinen Namen aber mit dem Verwendungszweck Hausverwaltung XY
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiter erstellen
  • Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans
  • Detaillierte Abrechnung des vergangenen Wirtschaftsjahres. Die Prüfung wird zusammen mit dem Verwaltungsgremium durchgeführt.
  • Schlüssige Verbuchung aller Geldein- sowie Geldausgänge
  • Bei rückständigen Zahlungen die Durchführung des Mahnverfahrens durch Klage bis hin zum Hypothekeneintrag.
  • Abschluss von Wartungs- und Instandhaltungsverträgen für Aufzüge, Pool, Strom- und Wasserinstallationen
  • Abschluss von Versicherungen für z.B. Gebäude, Erdbeben, Haftpflicht etc. inklusive sämtlichen Schriftverkehrs infolge einer möglichen Schadensregulierung
  • Überprüfung der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen bezüglich Unfallschutz, Fluchtwege etc.
  • Das Einholen von Handwerkerangeboten sowie die Überwachung der korrekten Ausführung im Sinne der Gemeinschaft.

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Die Wartung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums soll dem Alterungsprozess der Immobilie entgegenwirken und den Wertverlust vermeiden. Dieses erfordert eine kontinuierliche und kompetente Bewirtschaftung und Pflege des Objektes. Schäden, die aus Nachlässigkeit und Unwissenheit am Gebäude entstehen können, verursachen im Nachhinein meist hohe Kosten oder sind nicht mehr zu beheben. Daher ist es sinnvoll, sich von Anfang an für eine professionelle Verwaltung zu entscheiden.

Vor allem bei Immobilien, die durch internationale Eigentümer und Mieter bewohnt werden, ist eine mehrsprachige Hausverwaltung von großem Vorteil. Nur wenn jeder Bewohner in seiner Sprache darin aufgeklärt wird, welche Rechte und Pflichten er in der Hausgemeinschaft zu befolgen hat, steht einer erfolgreichen Umsetzung nichts mehr im Wege.

Quelle: http://www.premium-homes-antalya.com

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