Skip to main content
Ad
Titelbild: © Rawpixel.com - Fotolia.com

Rechtliche Fallstricke bei der Integration ausländischer Mitarbeiter

Für viele Unternehmen ist es inzwischen an der Tagesordnung, Mitarbeiter ausländischer Tochtergesellschaften in Deutschland einzubinden. Dieser konzerninterne Einsatz von ausländischen Fachkräften stellt Personalverantwortliche vor neue Herausforderungen: Die Etablierung eines einheitlichen Impat-Managements. Das Feld, auf dem sich Personalverantwortliche bewegen müssen, ist sehr komplex, denn es greifen verschiedene Rechtsgebiete, die ein großes Potenzial an Haftungsfallen eröffnen.

Aufgrund der hohen Nachfrage zu diesem Thema veranstaltet der Auslandsspezialist BDAE GRUPPE zum vierten Mal in Folge am 5. und 6. April 2016 ein Fachseminar zum Thema „Einsatz ausländischer Mitarbeiter in Deutschland – Impatriates erfolgreich absichern und integrieren“. Dieses Mal dabei ist die internationale Anwaltskanzlei Pinsent Masons, in deren Räumlichkeiten in München die zweitägige Veranstaltung stattfinden wird.

Ziel des Fachseminars ist es, Personalern international tätiger Unternehmen, die Mitarbeiter aus dem Ausland für kurze oder lange Zeit firmenintern einsetzen, die Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Impatriate-Management aufzuzeigen.

Haftungsrisiken senken

Beim Einsatz ausländischer Mitarbeiter in Deutschland bestehen immer wieder Unklarheiten hinsichtlich der korrekten Abwicklung. Neben aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Aspekten gilt es außerdem, die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Gesetzgebung zu kennen und anzuwenden. Anhand von realen Praxisfällen klären Experten unter anderem folgende Fragen:

  • Welche sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben sind bei der Eingliederung des Impats zu beachten?
  • Wann unterliegt der neue Mitarbeiter der Sozialversicherungspflicht in Deutschland?
  • Unter welchen Voraussetzungen liegt noch eine Dienstreise und wann bereits eine Erwerbstätigkeit vor bzw. wann ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich?
  • Welchen Aufenthaltstitel beziehungsweise welche Visakategorie benötigt der ausländische Mitarbeiter?
  • Wann sind ausländische Mitarbeiter in Deutschland einkommensteuerpflichtig?

Diese und weitere Aspekte möchte die BDAE GRUPPE gemeinsam mit Anwaltskanzlei Pinsent Masons klären. Ziel ist es, den Teilnehmern ausreichend Fakten an die Hand zu geben, um Haftungsrisiken und Entsendeabbrüche zu vermeiden.

Die Teilnahmegebühr für den Praxisworkshop beträgt 1.100 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der zweite teilnehmende Mitarbeiter eines Unternehmens erhält 10 Prozent Rabatt. BDAE-Mitglieder zahlen 990 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.