Unmittelbare Distanz zwischen Abflugort und Zielflughafen entscheidet über Höhe der Ausgleichszahlung
Um die Höhe der Entschädigung bei einer Flugverspätung zu berechnen zählt die tatsächliche Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen. Nicht berücksichtigt wird die Entfernung zu einem Umsteigeflughafen. Dies hat das Landgericht Landshut in einem Urteil (Az.: 13 S 2291/15) entscheiden.