Kinder im Ausland haben Anspruch auf Hartz IV
Für Kinder, die selbst noch nicht erwerbsfähig sind, ist der „gewöhnliche Aufenthalt“ in Deutschland keine Voraussetzung für einen Anspruch auf Sozialleistungen. Das entschied kürzlich das Bundessozialgericht in Kassel (BSG, Az.: B 14 AS 56/13 R).