Skip to main content
Ad
© Egor - Fotolia.com

Airbnb, Uber & Co. auf Auslandsdienstreisen: Was Firmen wissen sollten

Immer mehr Unternehmen nutzen für die Dienstreisen ihrer Mitarbeiter ins In- und Ausland so genannte Sharing-Economy-Anbieter für Transport und Unterbringung. Dabei handelt es sich beispielsweise um Fahrdienste wie Uber als Alternative zu Taxiunternehmen oder Airbnb als Alternative zu Hotels. International SOS hat nun eine Studie vorgelegt, in der die Vorteile, Risiken und rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Dienstleistungen auf Geschäftsreisen untersucht werden. Das Unternehmen legt darin offen, dass 40 Prozent der Befragten Organisationen diese Dienste nutzen, aber rund 75 Prozent keine klaren Richtlinien für Mitarbeiter haben, die diese Dienste in Anspruch nehmen.

Die Studie mit dem Titel „Share Economy for Business Travel“ umfasst Interviews mit Reise-, Rechts- und Sicherheitsexperten über die Auswirkungen der Akzeptanz von Share-Economy-Angeboten wie Uber oder Airbnb in den firmeneigenen Reiserichtlinien. Beide Dienstleister verfügen über spezielle Angebote für Geschäftsreisende.

„Obwohl diese Art von Dienstleistungen viele Vorteile bietet, müssen Unternehmen wissen, dass sie gleichzeitig auch neue Risiken und Herausforderungen mit sich bringen, die es zu managen und zu mindern gilt“, sagt Tim Daniel, Executive Vice President von International SOS. „Ziel der Studie ist es, Organisationen bei der Ausgestaltung einer geeigneten, klaren und durchdachten Reiserichtlinie zu unterstützen.“

Unkenntnis über Rechtmäßigkeit der Nutzung von Uber und Airbnb

Mehr als die Hälfte der Befragten wusste zudem nicht, ob ihr Unternehmen die Rechtmäßigkeit von Sharing-Economy-Dienstleistern in den jeweiligen Ländern bedacht hat. Die rechtlichen Betrachtungen der Studie für die Nutzung dieser Dienstleister im Ausland liefert Herbert Smith Freehills. Die internationale Anwaltskanzlei überprüft auch, ob die Dienstleistung an sich in den einzelnen Ländern und Rechtssystemen legal ist.

„Lokale Rechtssysteme werden Schwierigkeiten haben, mit den Entwicklungen sozialer und wirtschaftlicher Dienstleistungen Schritt zu halten“, sagt Steve Bell, Partner von Herbert Smith Freehills. „Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter ins Ausland entsenden, sollten das lokale Recht im Zielland ebenso verstehen wie das verhältnismäßige Risikoprofil der Sharing-Economy-Dienste im Vergleich zu klassischen Anbietern und sich insbesondere von ihrer Fürsorgepflicht gegenüber Arbeitnehmern lenken lassen. Für all das ist ein ausgefeilter Risikomanagementansatz notwendig.“

Die Nutzung von Sharing-Economy-Anbietern sei in manchen Ländern nicht immer geeignet. Bei der Einschätzung der Eignung solcher Dienstleister müssten viele Faktoren berücksichtigt werden. Eine Einheitsrichtlinie sei daher ungeeignet, um seiner Fürsorgepflicht gegenüber mobilen Mitarbeitern gerecht zu werden.

[dropshadowbox align=“none“ effect=“lifted-both“ width=“auto“ height=““ background_color=“#ffffff“ border_width=“1″ border_color=“#dddddd“ ]

Mobile Mitarbeiter sollten bei ihrer Entscheidung für oder gegen die Nutzung eines Share-Economy-Anbieters die nachfolgenden Faktoren berücksichtigen:

Sicherheitsstandards: Entsprechen die Sicherheitsstandards den jeweiligen Risiken im Zielland?

Notfallschutz: Verfügt das Objekt über alternative Strom- oder Telekommunikationssysteme?

Unterstützung: Gibt es Zugang zu mehrsprachigen Service-Mitarbeitern oder medizinischen Assistenzdienstleistern?

Geprüfte Anbieter: Gibt es formelle Überprüfungen des Fahrers und/oder Gastgebers?

Reputation: Ist der Anbieter in der Region angesehen?

[/dropshadowbox]

Weitere Betrachtungen sowie Reisesicherheitschecklisten und Empfehlungen für Richtlinien sind in der Studie enthalten. Zum kostenlosen Download geht es hier.