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Arbeitslos nach Auslandsentsendung: Gratis-Dossier beschreibt Rechtslage und Lösungen

Personalverantwortliche, die sich um die Organisation von Entsendungen ins Ausland kümmern, stehen in der Regel nicht nur unter Zeit- und Kostendruck, sondern haben auch die Aufgabe Haftungsrisiken für das Unternehmen zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.

Gleichzeitig haben sie den arbeitgeberseitigen Auftrag, die zu entsendenden Mitarbeiter vor dem Hintergrund ihrer Fürsorge- und Aufklärungspflichten nicht schlechter zu stellen als bei einer gleichwertigen Beschäftigung im Inland. Mit einer besonders großen Herausforderung sehen sich Personaler konfrontiert, sobald bei einer Mitarbeiterentsendung ins Ausland die Voraussetzung der Ausstrahlung der deutschen Sozialversicherung (SV) nicht erfüllt ist und Mitarbeiter somit nicht im deutschen Sozialsystem verbleiben können. Ein kostenfreies Dossier der BDAE GRUPPE beschreibt die Möglichkeiten, die Unternehmen und Auslandsentsandten offen stehen.

Versorgungslücken trotz Sozialversicherungsabkommen

Hier das komplette Dossier mit Fallbeispiel downloaden.

Dossier_Expat_Job_Titel

Um Nachteile des berufsbedingten Auslandseinsatzes auszugleichen, hat die Bundesrepublik Deutschland mit einigen Staaten Sozialversicherungsabkommen (SVA) abgeschlossen, die auch die Arbeitslosenversicherung (ALV) erfassen. In Bezug auf die Versicherungsleistungen der einzelnen SVA-Länder ist jedoch Vorsicht geboten: Fallen diese Leistungen bei Arbeitslosigkeit geringer aus als es in Deutschland der Fall gewesen wäre, muss die entstandene Versorgungslücke geschlossen werden. Besonders kompliziert wird es, wenn der Mitarbeitereinsatz in einem Land stattfinden soll, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat. Auch hier bietet der deutsche Gesetzgeber eine Lösung: Das Arbeitslosenrisiko von Mitarbeitern, die aufgrund der Auslandstätigkeit nicht in der Absicherung der deutschen Arbeitslosenversicherung verbleiben können, soll durch das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nach § 28 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) abgefedert werden.

Fallbeispiel im Dossier erläutert Rechtslage

Das Dossier erläutert anhand des Beispiels des fiktiven Mitarbeiters Markus Schreiber, welche Möglichkeiten der Absicherung im Bereich der Arbeitslosenversicherung für Mitarbeiter im Ausland bestehen. So stellt es die Absicherung des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag der Bundesagentur für Arbeit (BfA) vor und vergleicht im Ergebnis die gesetzliche mit der privaten Lösung der BDAE Gruppe beziehungsweise mit dessen Produkt Expat Job.

Hintergrund zu dem im Dossier beschriebenen Fall: Markus Schreiber ist verheiratet (Steuerklasse III) und hat keine Kinder. Er wird zum 1. Januar 2015 in die USA entsendet. Er verdient 6.350 Euro brutto im Monat und liegt somit über der Beitragsbemessungsgrenze von 6.050 Euro im Jahr 2015 sowie 6.200 Euro im Jahr 2016 (für die alten Bundesländer).