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Schlagwort: Arbeitslos nach Auslandsaufenthalt

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Jobverlust bei einer Auslandsentsendung: Warum Unternehmen Expats privat gegen Arbeitslosigkeit absichern sollten

Firmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, sollten unbedingt eine private Arbeitslosenversicherung abschließen. Es ist auch nicht besonders empfehlenswert auf das sogenannte Antragspflichtverhältnis nach Paragraf 28 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) zu setzen, bei dem der Mitarbeiter freiwillig in der deutschen Arbeitslosenversicherung verbleibt. Warum diese Empfehlung?

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Rückkehrklausel bei Auslandsentsendung: Ein Schutz gegen Arbeitslosigkeit?

Bei vielen Auslandsentsendungen ist es Unternehmen aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich, ihre Mitarbeiter in punkto Absicherung im deutschen Sozialversicherungssystem zu belassen. Das Problem: Insbesondere in den wichtigen Absicherungssäulen Arbeitslosen- und Rentenversicherung möchten deutsche Expats weiterhin in dem ihnen vertrauten und sicheren System verbleiben.

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Nicht-EU-Bürger öfter arbeitslos als EU-Bürger

Im Jahr 2013 war die Arbeitslosenquote für Nicht-EU-Bürger im Alter von 20 bis 64 Jahren mit 21,3 Prozent mehr als doppelt so hoch wie für EU-Staatsbürger. Allerdings lag der Anteil der Arbeitslosen, die für eine Dauer von 12 Monaten oder länger arbeitslos waren, für Nicht-EU-Bürger (48,6 Prozent) und Staatsbürger (49,4 Prozent) auf nahezu demselben Niveau.

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