Gewerbeordnung für Ausländer in Deutschland: Welche Regeln gelten
Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland ein Gewerbe gründen möchten, sind den Regularien der Gewerbeordnung (GewO) unterworfen. Grundsätzlich darf jede natürliche oder juristische Person ein Gewerbe betreiben, das besagt der so genannte “Grundsatz der Gewerbefreiheit”, Paragraph 1 Absatz 1.