Arbeitserlaubnis für Partner von Impats in Deutschland international gelobt
Seit August 2012 müssen die Ehepartner von Blaue-Karte-Inhabern (EU-Blue-Card) vor der Einreise keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen und erhalten von Anfang an vollen Arbeitsmarktzugang – dürfen also in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen.