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Urlaub in der Türkei
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Urlaub in der Türkei: Das sollten Reisende beachten

Die Türkei ist ein beliebtes Reiseland, das Touristen grundsätzlich herzlich und offen empfängt. Wie auch in anderen Urlaubsländern gibt es jedoch einige wichtige Punkte, die Urlauber und Reisende beachten sollten, um einen sorglosen Aufenthalt verbringen zu können.

So weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass in letzter Zeit in der Türkei auch Deutsche von freiheitsentziehenden Maßnahmen betroffen waren. In den vergangenen beiden Jahren wurden vermehrt auch deutsche Staatsangehörige willkürlich inhaftiert. Festnahmen und Strafverfolgungen deutscher Staatsangehöriger erfolgten mehrfach in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien.

Vorsicht beim Kommentieren oder Liken

Dabei können auch solche Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, Anlass zu einem Strafverfahren in der Türkei geben. Ausreichend ist im Einzelfall das Teilen oder Liken eines fremden Beitrags entsprechenden Inhalts auf sozialen Medien wie Facebook, Instagram oder Twitter sein.

Es muss davon ausgegangen werden, dass auch nichtöffentliche Kommentare in sozialen Medien etwa durch anonyme Denunziation an die türkischen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden. Im Falle einer Verurteilung wegen „Präsidentenbeleidigung„ oder „Propaganda für eine terroristische Organisation“ riskieren Betroffene gegebenenfalls eine mehrjährige Haftstrafe, wenn sie beim Urlaub in der Türkei aufgegriffen werden.

Weiteren Festnahmen liegt der Verdacht zugrunde, dass der Betroffene Beziehungen zu einer in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisation unterhält, beispielsweise die Gülen-Bewegung.

Maßnahmen bei Einreiseverweigerungen in die Türkei

Sollte deutschen Staatsangehörigen an der Grenze zur Türkei die Einreise verweigert werden oder sollte sogar eine Festnahme drohen, so rät das Auswärtige Amt den betroffenen Deutschen sowie deren Angehörigen keine Aussagen ohne Anwesenheit eines Anwalts und eines Dolmetschers zu machen oder Dokumente zu unterschreiben, deren Inhalt sie nicht verstehen.

In diesem Zusammenhang weist es weiter darauf hin, dass ungeachtet des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.

Auch wenn der Notstand in der Türkei am 19. Juli 2018 beendet wurde, so empfiehlt das Auswärtige Amt Reisenden dennoch, sich von politischen Veranstaltungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.

Auf Fotografierverbote achten

Militärsperrgebiete sind nicht immer eindeutig gekennzeichnet und unterliegen Anpassungen. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Reisenden, die beabsichtigen, die entsprechenden Provinzen, in denen Sicherheitszonen und Sperrgebiete ausgewiesen sind, zu bereisen, wird geraten, vor Reiseantritt das für ihren Wohnort zuständige türkische Generalkonsulat oder die türkische Botschaft in Berlin zu kontaktieren, um dort nach der genauen, aktuellen Lage von Sperrgebieten und Sicherheitszonen in der bereisten Region zu fragen.

Außerdem ist es empfehlenswert, sich während der Reise tagesaktuell bei der örtlichen Jandarma oder der Polizei nach der Lage dieser Gebiete zu erkundigen. Von Reisen in bestimmte Gebiete im Südosten des Landes wird dringend abgeraten.

Zu beachten ist grundsätzlich, dass bezüglich militärischer oder anderer der Sicherheit dienender Einrichtungen regelmäßig ein Fotografier- und Filmverbot besteht. Das gilt insbesondere für Grenzanlagen. Auch wenn ein solches nicht ausdrücklich kenntlich gemacht ist, sollte im Zweifel eher von Foto- oder Filmaufnahmen absehen werden. Ganz besonders gilt dies in Grenzgebieten. Dort wird zu besonderer Vorsicht geraten. Den Weisungen türkischer Sicherheitskräfte sollte man unbedingt folgen.

Umgang mit sexuellen Minderheiten

Homosexualität ist in der Türkei nicht strafbar. Allerdings haben die türkischen Behörden die bis 2014 stattfindende Pride Parade in Istanbul im Jahr 2015 untersagt. Es wird auf Vorfälle von Gewalt nicht-staatlicher Seite hingewiesen, bei denen es zu Übergriffen auf LGBTI Personen gekommen ist. Mit zum Teil starken Vorurteilen gegenüber dieser Personengruppe in der türkischen Gesellschaft sollte deshalb gerechnet werden.