EU verbietet Einfuhr von Muscheln aus Türkei
Das Lebensmittel- und Veterinäramt der Europäischen Kommission hat in der Türkei eine Untersuchung durchgeführt, bei dem die amtlichen Kontrollen der Produktion von Muscheln und Fischereierzeugnissen überprüft wurden. Bei der Überprüfung wurden mehrere Mängel in der Durchführung der amtlichen Kontrollen in der Türkei, insbesondere bei den Analysen der amtlichen Laboratorien, festgestellt.
Daraufhin hat die Europäische Union mit der Verordnung (EU) 743/2013 ein Einfuhrverbot für lebende und gekühlte Muscheln aus der Türkei verhängt. Für gefrorene und verarbeitete Muscheln wurden umfangreiche Tests angeordnet, um die Einfuhrfähigkeit sicherzustellen.
Die Verordnung gilt bis zum 4. August 2014.
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Quelle: IHK Köln International
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