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Scheidung in Griechenland: EU-Regelung darf angewandt werden

Ab sofort können auch in Griechenland Paare mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit selbst entscheiden, nach welchem Landesrecht sie sich scheiden lassen oder ohne Auflösung des Ehebandes trennen wollen. Die Europäische Kommission hat nämlich grünes Licht für Griechenlands Beschluss gegeben, als 16. Mitgliedstaat die EU-Regelung für Ehepaare mit internationalem Hintergrund anzuwenden.Die Verordnung soll Paaren Rechtssicherheit geben, einen „Wettlauf zu den Gerichten“ beziehungsweise ein „Scheidungs-Shopping“ verhindern und gleichzeitig Ehepartnern emotional und finanziell belastende Verfahren ersparen.

Rechtssicherheit beim Thema Scheidung

„Dank des freien Personenverkehrs können sich Frauen und Männer aus ganz Europa kennenlernen und verlieben; nun wir müssen dafür sorgen, dass im Falle einer Scheidung Rechtssicherheit besteht“, sagt so die Kommissionsvizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding.

Die Verordnung über das Scheidungsrecht soll dem schwächeren Partner bei Scheidungsstreitigkeiten Unterstützung bieten. Ehepaare mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit können im Voraus entscheiden, welches einzelstaatliche Recht im Falle ihrer Scheidung oder Trennung zur Anwendung kommen soll. Können sich die Ehepartner nicht einigen, entscheiden die Gerichte hierüber nach einem einheitlichen Verfahren. Die Verordnung, die seit dem 21. Juni 2012 gilt, lässt nationale Scheidungs- und Ehevorschriften unberührt und sieht auch nicht vor, dass Bestimmungen zu erlassen sind, die sich auf das materielle Familienrecht der Mitgliedstaaten auswirken.

Eine Millionen Scheidungen pro Jahr innerhalb der EU

Nach Angaben von Eurostat kam es 2009 in der EU zu fast einer Million Scheidungen. Von der EU-Regelung profitieren Ehepaare mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit und Ehepaare, die getrennt in verschiedenen Ländern oder zusammen in einem anderen Land als ihrem Heimatland leben. Sie erspart ihnen komplizierte, langwierige und belastende Verfahren.

Die Scheidungsregelung sei zudem ein gutes Beispiel dafür, wie sich in weiteren Politikbereichen Unstimmigkeiten zwischen Mitgliedstaaten durch Verstärkte Zusammenarbeit überwinden lassen. Zu einer solchen Zusammenarbeit kam es bislang bereits beim einheitlichen EU-Patent und beim Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer.

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