Skip to main content
Ad

Scheidungsrecht wird europäisch

Die Scheidung binationaler Ehepartner soll gerechter werden. Wollen sich Paare unterschiedlicher Länderherkunft trennen, können sie künftig wählen, welches Landesrecht sie anwenden. Darauf haben sich Deutschland und 13 weitere europäische Länder bei einem Treffen der Justizminister in Brüssel geeinigt.

Noch gilt das so genannte Windhundprinzip: So ist derjenige Ehepartner im Vorteil, der am schnellsten vor Gericht den Scheidungsantrag einreicht. Dieser kann entscheiden, nach welchem nationalen Recht die Trennung erfolgt. Und das kann sehr unterschiedliche Auswirkungen auf Unterhaltszahlungen und die Verfahrensdauer haben.

Laut Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist die neue Regelung für Deutschland ganz besonders wichtig: „Bei uns leben 2,5 Millionen binationale Paare. Es betrifft 13 Prozent aller Ehen.“

Neben der Bundesrepublik haben sich Frankreich, Österreich, Spanien, Italien, Portugal, Belgien, Luxemburg, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Slowenien, Lettland und Malta dem neuen Scheidungsabkommen angeschlossen. Die übrigen EU-Staaten können jederzeit beitreten. Das neue Recht wird spätestens 2012 gelten.

Foto: © lassedesignen – Fotolia.com