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Hochzeit mit ausländischem Partner steuerlich nicht absetzbar

Die hohen Kosten einer Hochzeit, die entstanden sind, weil der Partner aus dem Ausland stammt, sind steuerrechtlich keine außergewöhnlichen Belastungen. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts (FG) Berlin-Brandenburg hervor.

Die Klägerin hatte einen kanadischen Staatsbürger geheiratet. Neben den üblichen Kosten einer Hochzeit fielen dabei auch unter anderem besondere Verwaltungsgebühren und Aufwendungen für Dolmetscherleistungen an. Außerdem hatte die Klägerin die Flugkosten des Bräutigams nach Deutschland übernommen.

Hochzeit mit ausländischem Partner nicht außergewöhnlich

Diese Aufwendungen sind nach Auffassung der Richter zum einen nicht als außergewöhnlich anzusehen, weil eine Eheschließung mit einem ausländischen Staatsbürger ein häufig vorkommender Vorfall sei. Zudem seien die Aufwendungen auch nicht zwangsläufig entstanden, weil die Klägerin nicht gezwungen gewesen sei, ihren Partner zu heiraten.

Selbst wenn die Ehe im Allgemeinen eine anerkannte und förderungswürdige Institution sei und die Klägerin in ihrem besonderen Fall möglicherweise wegen der erleichterten Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Kanada ein besonders Interesse an der Eheschließung gehabt haben mag, so gebe es gleichwohl keinen Anspruch auf eine unbegrenzte Subventionierung von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Eingehen einer Ehe.

(FG Berlin-Brandenburg, Az.: 7 K 7030/11)

Quelle: Steuersparen.de

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