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Russland: Gesetzesänderung zum Staatsangehörigkeitsrecht

Am 7. August 2014 ist in Russland ein Gesetz in Kraft getreten, das insbesondere Änderungen zum Staatsangehörigkeitsrecht eingeführt hat. Kern der Gesetzesänderung ist eine Anzeigepflicht für russische Staatsangehörige, die eine doppelte Staatsangehörigkeit beziehungsweise ein dauerhaftes oder langfristiges Aufenthaltsrecht im Ausland haben. Diese müssen innerhalb von 60 Tagen ab Rechtserwerb eine entsprechende Anzeige am Aufenthaltsort in Russland an die zuständige Behörde abgeben.

Der Verstoß gegen die Anzeigepflicht gilt als Ordnungswidrigkeit und kann unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen haben. Als Strafmaß kann beispielsweise eine Gebühr bis zu 200.000 Rubel (ca. 4.500 Euro) angeordnet werden.

Änderungen problematisch für russische Auswanderer

Alle Betroffenen, einschließlich minderjähriger Kinder, müssen erstmalig entsprechende Anzeigen abgegeben. Die Änderungen werden kontrovers diskutiert, insbesondere im Hinblick auf Auswanderer aus Russland, die zwischenzeitlich die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland erworben, zugleich jedoch die russische Staatsangehörigkeit beibehalten haben. Diese Personen sind oft nicht nur in Deutschland, sondern auch in Russland am früheren Wohnort weiterhin angemeldet. Viele sind beruflich oder privat über längere Zeit sowohl in Deutschland als auch in Russland unterwegs. Ob dieser Personenkreis der Anzeigepflicht unterliegt ist umstritten.

Der Hintergrund der Unsicherheit ist, dass im Gesetz eine Ausnahme von der Anzeigepflicht geregelt ist, die jedoch nicht eindeutige Begriffe verwendet. So sind von der Anzeigepflicht russische Staatsangehörige befreit, die im Ausland stetig wohnhaft sind. Das Gesetz enthält jedoch keine Regelung dazu, was „stetig wohnhaft“ bedeutet.

Um mögliche Schwierigkeiten in Russland zu vermeiden, ist es daher für in Deutschland lebende russische Staatsangehörige ratsam, kurzfristig die Rechtslage zu klären und die erforderlichen Anmeldungen vorzunehmen.

Quelle: www.etl-advokat.com

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