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Auslandsmärkte auf Sanktionen hin überprüfen

Um internationale Terrorismusaktivitäten hat die Europäische Gemeinschaft neue EU-Verordnungen erlassen. Diese gelten für alle Mitgliedstaaten und sollten unbedingt bei Geschäftsaktivitäten im Ausland befolgt werden. Sämtliche Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in der Verordnungen erwähnt werden, dürfen keinerlei Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen von Gesellschaften der EU-Mitgliedsstaaten erhalten. Darauf weist die IHK Düsseldorf in einer Meldung hin.

Unternehmen, die in Auslandsmärkten Fuß fassen wollen, stehen damit neben einer Marktanalyse, die mit Hilfe von Datenbanken wie die von IG durchgeführt werden kann, vor einer Herausforderung. Denn: In den EU-Verordnungen sind keinerlei spezielle Vorgaben dokumentiert, wie diese Maßnahmen innerhalb einer Institution umgesetzt werden sollen. Stattdessen sind Firmen selbst in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass diese Verbote im Rahmen ihrer Auslandsgeschäftsaktivitäten eingehalten werden. Erschwerend kommt hinzu: Die Sanktionslisten können sich jeden Tag ändern. Mit Stand 15. Juli 2014 gab es bereits mehr als 9.000 Einträge. Für Firmen bedeutet dies, dass sie auch bei langjähren Geschäftskunden prüfen und Geschäftsaktivitäten protokollieren müssen.

Prüfungen auch über Datenbanken der Behörden möglich

Sind diese Sanktionsprüfungen im Unternehmen nicht über eine Software-Lösung möglich, können diese auch über folgende Datenbanken im Internet durchgeführt werden:

Justizportal des Bundes und der Länder

EU-Datenbank

Die IHK empfiehlt die Prüfung aller an dem jeweiligen Geschäft beteiligten Personen – dies sowohl vor dem Abschluss von Verträgen als auch vor der unmittelbaren Durchführung des Geschäftes. Überprüfungsbedürftig können dabei folgende Institutionen sein:

  • die Bank,
  • der Spediteur,
  • der Versicherer oder
  • die Notify-Adresse.

Wer sich nicht an die Sanktionen hält, wird im Sinne des Außenwirtschaftsrechts ähnlich wie bei einem Embargoverstoß bestraft. Die Meldungen der Industrie- und Handelskammern sollten deshalb unbedingt ernst genommen werden.

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Foto: © Natalia Merzlyakova – Fotolia.com