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Privatinsolvenz in Großbritannien

Schuldenerlass und Restschuldbefreiung bei einer Privatinsolvenz sind innerhalb der Europäischen Union (EU) unterschiedlich geregelt. Da es in der EU Niederlassungsfreiheit gibt, können EU-Bürger die unterschiedliche Rechtslage nutzen, um eine Privatinsolvenz außerhalb des Heimatlandes durchzuführen – dort wo es für sie besonders vorteilhaft ist und legal. Darauf weist Rechtsanwalt Ulrich Krell von der Kanzlei UK Legal Advisors LLP in London hin.

Die englische Privatinsolvenz werde in diesem Zusammenhang besonders positiv bewertet, während die Insolvenz nach deutschem Recht für gewöhnlich nachteilig für den Schuldner ist. Deutsche Privatinsolvenzen sind sehr langwierig, relativ bürokratisch und die Restschuldbefreiung hat Einschränkungen beziehungsweise ist nicht garantiert. Eine englische Privatinsolvenz hingegen ist schnell, unbürokratisch und die Restschuldbefreiung erfolgt automatisch. Somit ist es laut Krell verständlich, dass sich immer mehr Deutsche für eine Entschuldung nach englischem Recht entscheiden.

Befreiung von Restschuld bei Privatinsolvenz in UK bereits nach einem Jahr

Steht bei der deutschen Insolvenz vielmehr der Gläubigerschutz und eine Art „Bestrafung“ im Vordergrund, so konzentriert sich die englische Privatinsolvenz auf den Schuldner und seine schnelle Befreiung von Schulden. Bereits 12 Monate nach dem Einreichen des Insolvenzantrages erfolgt die Restschuldbefreiung automatisch. Mit dem notwendigen Vorlauf (Verlegung des Wohnsitzes) ermöglicht die EU-Insolvenz die Entschuldung innerhalb von rund 18 Monaten. Diese gilt dann auch für Deutschland. Die kürzere Laufzeit ist insbesondere für Freiberufler und Selbstständige attraktiv, die auf diese Weise schnell wieder unternehmerisch tätig sein können

Allerdings ist die Privatinsolvenz nach englischem Recht auch mit Kosten verbunden, so schlägt etwa die notwendige Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach England zu Buche. Deshalb käme diese Insolvenz insbesondere bei höheren Summen für Betroffene infrage. Hinzu kommt: Mittlerweile gibt es innerhalb der EU Bestrebungen, den so genannten Insolvenztourismus einzudämmen. So prüfen die englischen Gerichte des „Center of Main Interest“ bei einer Verlegung des Lebensmittelpunktes nach England (COMI)die Beweggründe dafür genau.

Informationen zum Thema Privatinsolvenz in England finden Interessierte auf der Website www.eu-insolvenzen.de

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