Privatinsolvenz in Großbritannien
Schuldenerlass und Restschuldbefreiung bei einer Privatinsolvenz sind innerhalb der Europäischen Union (EU) unterschiedlich geregelt. Da es in der EU Niederlassungsfreiheit gibt, können EU-Bürger die unterschiedliche Rechtslage nutzen, um eine Privatinsolvenz außerhalb des Heimatlandes durchzuführen – dort wo es für sie besonders vorteilhaft ist und legal.