Parken in Europa: Worauf man achten sollte
Wer im Ausland Auto fährt, hat es mit den unterschiedlichen Gesetzen, Beschränkungen und Gepflogenheiten im Straßenverkehr nicht einfach. Auch das Parken fällt vielen trotz der einheitlichen Parkschilder schwer. Ein Grund: Es gibt erhebliche Abweichungen, was Zusatzbeschilderung und Straßenmarkierungen angeht. Worauf Autofahrer beim Parken im Ausland achten sollten, zeigt der Parkguide von Searchlaboratory im Auftrag von Leihwagenversicherung.de.
Unterschiedliche Schilder und Markierungen
Bevor man sein Auto irgendwo abstellt, empfiehlt es sich in jedem Land, die nähere Umgebung zu prüfen, um festzustellen, ob irgendwelche Beschränkungen für das Parken bestehen. Gibt es Halteverbote? Ist das Parken gestattet? Wenn ja, gelten zeitliche Begrenzungen? In vielen europäischen Ländern ist es üblich, Halteverbote mit farbigen Linien auf der Straße oder an der Bordsteinkante zu markieren. In Großbritannien zum Beispiel bedeutet eine doppelte gelbe Linie entlang dem Straßenrand, dass dort ein absolutes Halteverbot besteht. Parkplätze in Italien, die mit rosafarbenen Linien gekennzeichnet sind, sind für werdende Mütter oder für Eltern mit kleinen Kindern reserviert.
Bestehen an einem bestimmten Ort zeitliche Begrenzungen, sind diese in den meisten Fällen in Ziffern angegeben. Man könnte meinen, dass deshalb kaum Schwierigkeiten bei der Übersetzung entstehen. Doch auch dort lohnt es sich, sich vor Antritt der Reise schlau zu machen, damit man nicht unnötig raten muss. Denn wer zum Beispiel zum ersten Mal in Frankreich unterwegs ist, weiß vielleicht nicht gleich auf Anhieb, dass die Zahlenkombinationen „1.15“ oder „16.31“ auf eingeschränkten Halteverbotsschildern die Tage des Monats angeben an denen dort geparkt werden darf.
Quelle: Searchlaboratory
Hohe Strafen für Falschparken
Natürlich gibt es auch solche Parkregeln, die nicht auf Schildern ausgewiesen sind. So sollten alle Fahrer in Deutschland wissen, dass man nur in Ausnahmefällen auf der linken Straßenseite parkt. Belgische Autofahrer wissen, dass es Knöllchen für das Parken innerhalb von 15 Metern einer Straßenbahn- oder Bushaltestelle gibt. Es ist wichtig, diese Regeln zu kennen, denn wer dagegen verstößt, riskiert Strafen von bis zu 375 Euro. In Paris winken höhere Strafen fürs Falschparken. Dort werden Fahrzeuge beschlagnahmt, die im Halteverbot stehen.
Zusatzversicherung abschließen
Zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen rund ums Parken, ist es oft hilfreich, wenn man sich den örtlichen Gepflogenheiten bewusst ist, denn wer kommt gern von einem tollen Tag am Strand zum Auto zurück, nur um von einem Anwohner ausgeschimpft zu werden. Grundsätzlich sollte man im Ausland genau wie zu Hause achtsam parken. Niemand mag es eingeparkt zu werden, besonders irritiert reagieren die Briten, die dieses egoistische Parken „boxing in“ nennen.
Sucht man jedoch in französischen Großstädten einen Parkplatz, ist das Einparken gang und gäbe. Besonders in Paris ist es üblich, dass viele Leute ihre Handbremsen nicht anziehen, so dass nachkommende Fahrer ihr Auto nach vorne oder hinten schieben und sich so regelrecht in eine der heiß begehrten Lücken zwängen können. Ob man nun im eigenen Auto unterwegs ist oder mit einem Mietwagen, für solche Fälle lohnt sich der Abschluss von Zusatzversicherungen, um sich vor finanziellen Schäden durch Dellen und Kratzer zu schützen.
Auch das Parken in Amsterdam kann aufgrund begrenzter Platzverhältnisse äußerst schwierig sein. Deshalb nutzen viele Fahrer in der Stadt die umfangreichen Park- und Ride-Plätze, anstatt zu versuchen, ihre Autos in den engen Gassen zu parken.