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Urlaub mit dem Auto: So bereitet man sich am besten vor

Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte beachten, dass im Ausland andere Verkehrsregeln gelten. Bereits acht Prozent der Deutschen hatten im Ausland schon einmal einen Schaden am Auto ohne, dass der Verursacher bekannt war sowie einen Unfall mit Blechschaden. Dies hat eine Forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt ergeben. Insgesamt 85 Prozent der Deutschen waren schon einmal mit dem Auto im Ausland unterwegs. Wie man sich am besten auf eine Fahrt im Ausland vorbereitet und was bei einem Unfall zu beachten ist, zeigt dieser Beitrag.

Sich vorher über Verkehrsregeln im Ausland informieren

Autofahren im Ausland kann eine Herausforderung sein. Landesspezifische Besonderheiten und Verkehrsregeln fernab der Heimat können selbst geübte Autofahrer aus der Ruhe bringen. Grund genug, sich vor der Reise mit den wichtigsten Verkehrsvorschriften vertraut zu machen. Doch knapp jeder Fünfte tut dies bei der Vorbereitung auf die Fahrt selten, vier Prozent sogar nie. Bei Verstößen drohen mitunter hohe Bußgelder – so musste knapp jeder Fünfte der deutschen Auslandsautofahrer für ein Verkehrsdelikt im Ausland eine Geldstrafe zahlen, bei zwei Prozent wurde das Auto gar beschlagnahmt beziehungsweise mit der Parkkralle festgesetzt. CosmosDirekt rät Autofahrern, sich möglichst vor Antritt der Reise umfassend über geltende Verkehrsregeln auf der Reiseroute zu informieren – nicht nur wegen der drohenden Bußgelder bei Verstößen, sondern vor allem wegen der eigenen und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.

Verbandskasten regelmäßig prüfen

Auf jeder Autofahrt sollte der Verbandskasten nicht fehlen, um erste Hilfe bei einem Unfall zu leisten. Laut Gesetz ist jeder Autofahrer dazu verpflichtet, mindestens ein Exemplar im Wagen mitzuführen. Doch Kompressen oder Verbandpäckchen sind nicht ewig verwendbar, da sie nur eine bestimmte Zeit steril bleiben. Laut der Umfrage kontrolliert nur ein Drittel aller Autofahrer vor längeren Fahrten den Verbandskasten. Dieser ist mit einem Verfallsdatum versehen und sollte regelmäßig geprüft werden. Ist das Verfallsdatum erreicht, müssen alle abgelaufenen Bestandteile ausgetauscht werden oder man legt sich gleich ein neues Erste-Hilfe-Set zu. Wichtig ist auch, die Erste-Hilfe-Ausrüstung sowie Warndreieck und Warnweste immer griffbereit zu haben. Die Ausrüstung sollte beispielsweise nicht unter dem Filz beziehungsweise im Boden des Kofferraums oder unter dem Gepäck versteckt sein.

Unfallbericht vereinfacht die Schadenregulierung

Auch in der Urlaubsidylle bleiben Unglücksfälle nicht aus. So hatten bereits acht Prozent der Befragten einen Unfall mit Blechschaden und ein Prozent einen Unfall mit Personenschaden. Nach einem Autounfall sollte zuerst die Unfallstelle gesichert werden, dann folgt wenn nötig eine erste Hilfe bei eventuell Verletzten und das Rufen des Rettungsdienstes. Der nächste Schritt ist die Dokumentation von Unfallort, Unfallbeteiligten und beteiligten Fahrzeugen mit Fotos und Notizen – wenn vorhanden, hilft hierbei auch ein Europäischer Unfallbericht. Die Dokumentation erleichtert die nachfolgende Schadenregulierung. Außerdem sollte im Schadensfall umgehend die eigene Versicherung informiert werden – auch wenn man glaubt, nicht schuld zu sein. Sie unterstützt auch bei weiteren Fragen.

Ist der Unfallverursacher nicht bekannt, bleibt der Besitzer des Wagens selbst auf den Kosten sitzen – es sei denn, er hat eine Vollkaskoversicherung. Doch gerade bei kleinen Schäden sollte geprüft werden, ob es sich lohnt, die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Wenn sich der Beitrag dadurch erhöht, kann es günstiger sein, die Werkstattkosten selbst zu tragen, hierbei kann der Kfz-Versicherer beraten.

Auch Vandalismus an Fahrzeugen kommt im Ausland vor, so hatten drei Prozent dadurch schon einmal einen Schaden. Vorsätzliche Sachbeschädigung sollte auch im Ausland der Polizei gemeldet werden, dies kann die nachfolgende Schadenregulierung erleichtern, rät CosmosDirekt. Je nach Art des Schadens fallen für die Reparatur teils hohe Kosten an. Bleibt der Täter jedoch unerkannt, muss der Autobesitzer diese selbst tragen. Eine Vollkaskoversicherung leistet bei Blech- oder Lackschäden Schadensersatz. Einige Angebote enthalten sogar einen sogenannten Rabattschutz, der verhindert, dass der Versicherungsbeitrag infolge eines Schadens im nächsten Jahr ansteigt. Dieser Rabattschutz sollte für die Kfz-Haftpflicht- und am besten auch für die Vollkaskoversicherung gelten. Opfer von Vandalismus sollten immer den Versicherer informieren.

Wertsachen im Auto sind nicht mitversichert

Wer kurz beim Aussichtspunkt anhalten möchte, um ein Foto zu machen, sollte aufpassen – sechs Prozent der deutschen Auslandsautofahrer wurden laut Forsa-Umfrage schon einmal Wertgegenstände aus dem Auto gestohlen. Tipp: Lieber keine Wertsachen im Fahrzeug liegen lassen, am besten ist es, diese entweder bei sich zu führen oder sicher zu verwahren – beispielsweise im Hotelsafe. Über die Hausratversicherung ist der Diebstahl von Wertsachen aus dem Auto in der Regel nämlich nicht mitversichert.