Neue EU-Richtlinie verbessert Bedingungen für Expat-Partner
Die Europäischen Union hat eine langersehnte Richtlinie zu firmeninternen Versetzungen verabschiedet: Die Richtlinie wird internationalen Unternehmen die temporäre Versetzung von Managern, Spezialisten und Auszubildenden in andere EU-Niederlassungen erleichtern und diesen die Möglichkeit bieten, während ihrer Entsendung in anderen Mitgliedsstaaten zu arbeiten.
Eine Besonderheit der Richtlinie besteht darin, dass es Angehörigen gestattet ist, Mitarbeiter bei Entsendungen von Beginn an zu begleiten. Zudem haben sie das Recht, während der Versetzung einer Beschäftigung nachzugehen oder eine selbstständige Tätigkeit auszuüben. Die Permits Foundation hat sich für diese familienfreundliche Bestimmung eingesetzt und wurde bei ihren Bemühungen von Rat, Parlament und Kommission unterstützt.
Verbesserungen für Angehörige von Expats
„Angehörigen eine Arbeitserlaubnis zu erteilen erleichtert hochqualifizierten Arbeitskräften die Entscheidung, einer Versetzung zuzustimmen, da der Partner die eigenen beruflichen Ambitionen nicht aufgeben muss“, so Kathleen van der Wilk, Geschäftsführerin der Permits Foundation. „Das ist gut für die Familie, gut für das Geschäft und gut für die europäische Wirtschaft.“
Die Richtlinie zielt zudem auf eine Beschleunigung der Antragsverfahren ab und sieht leicht zugängliche Informationen über die neue ICT-Bewilligung vor. Für Arbeitgeber, die sich augenblicklich mit 28 unterschiedlichen Regelwerken zur Erteilung von Arbeitsbewilligungen auseinandersetzen müssen, können diese Veränderungen gar nicht früh genug eingeführt werden. Bis zur Umsetzung der Richtlinie könnten jedoch bis zu 30 Monate verstreichen.
Ellen Shipley, Leiterin der Abteilung Global Mobility and Immigration bei BT, ist zuversichtlich: „Im Idealfall sollte die Umsetzung der Richtlinie und die Einführung von beschleunigten Antragsverfahren seitens der Mitgliedsstaaten rasch vonstattengehen, da nur komplexe Fälle die maximal zugelassene Bearbeitungszeit von 90 Tagen erfordern.“
Die Richtlinie im Wortlaut: http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=EN&f=PE%2058%202014%20INIT
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