Gerichtsurteil: Reiserücktritt bei fehlerhaften Reiseunterlagen möglich
Bekommen Urlauber fehlerhafte Reiseunterlagen oder fehlen gar einzelne Dokumente, können diese von der gebuchten Reise zurücktreten und zudem Schadenersatz erhalten. Zu diesem Urteil gelangte kürzlich das Landgericht Wuppertal (Az.: 9 S 294/11).
Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar eine Pauschalreise nach Ägypten gebucht und noch vor der Reise bemerkt, dass die Reiseunterlagen Fehler enthielten. Beispielsweise war der Name der Ehefrau nicht korrekt angegeben und das falsche Hotel eingetragen, außerdem fehlten Voucher für weitere Leistungen am Urlaubsort. Auf Anfrage versprach der Veranstalter, die korrekten Reiseunterlagen am Abflughafen zu hinterlegen. Jedoch waren sie am Abreiseort immer noch fehlerhaft. Da der Veranstalter zum Zeitpunkt der Abreise nicht erreichbar war, traten die Kunden von ihrer Reise zurück und forderten ihr Geld zurück.
Volle Rückerstattung nach Reiserücktritt
Die Richter gaben ihnen recht. Ihrer Ansicht stünden den Urlaubern geeignete Unterlagen für die ihnen zugesicherten Leistungen am Urlaubsort zu. Zudem hätte sie aufgrund der falsch ausgestellten Unterlagen Voucher zu der Meinung kommen müssen, dass bestimmte Leistungen vor Ort nur auf Gutschein erhältlich sein würden. Deswegen sei die Argumentation des Veranstalters, er stelle generell keine Gutscheine an seine Kunden aus, nicht glaubwürdig. Der Veranstalter musste den Reisenden den Reisepreis in Höhe von 1.822 Euro zurückerstatten.
Quellen: www.cibt.de und www.tip.de
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