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Flugverspätung, weil Pilot krank war: Schadenersatz für Reisende

Verspätet sich ein Flug wegen der Erkrankung eines Crewmitgliedes erheblich, haben Reisende Anspruch auf die Zahlung einer Ausgleichszahlung in voller Höhe. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Darmstadt (Az.: 7 S 122/10) hervor. Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar bei seinem Rückflug aus den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Frankfurt eine Verspätung von 14 Stunden. Sie forderten daraufhin von der Airline im Rahmen der EG-Verordnung 261/2004 jeweils 600 Euro Ausgleichszahlung sowie eine Entschädigung für die zusätzlich entstandenen Verpflegungskosten in Höhe von 144 Euro. Das war der Fluggesellschaft jedoch zu viel. Sie lehnte die Ausgleichzahlung ab, weil die Verspätung aufgrund der Erkrankung des Crewmitglieds zustande gekommen sei.

Die Richter gaben den Klägern Recht, denn die Erkrankung eines Flugbegleiters sei auch im Falle einer Virusinfektion kein außergewöhnlicher Umstand, sondern falle eindeutig in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft. Deshalb sprachen sie den Reisenden die Ausgleichszahlung in voller Höhe zu.

Quelle: VisumCentrale

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