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Unternehmenssteuer
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EU will Bemessungsgrundlage für Unternehmenssteuer schaffen

Die Europäische Kommission plant nun doch, eine weitgehend einheitliche Unternehmenssteuer einzuführen. Dafür hat sie im Juni 2015 einen entsprechenden Aktionsplan vorgestellt. Ziel ist es, den teilweise unfairen bis ruinösen Wettbewerb um Steuervorteile zwischen den einzelnen EU-Staaten einzudämmen. Bislang waren die Länder gegen eine Harmonisierung der Körperschaftssteuer. Bei einer Umfrage des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) unter 158 Abgeordneten und 20 Prozent der EU-Parlamentarier sprach sich noch nahezu ein Drittel (31 Prozent) gegen solche Bestrebungen aus. Doch mittlerweile hat sich das Blatt gewendet. Anlass ist die so genannte Luxuleaks-Affäre, bei der letztes Jahr bekannt wurde, dass der US-Online-Versandhausriese Amazon von Luxemburg mit ungewöhnlich niedrigen Steuervorteilen ins Land gelockt wurde. In der Folge hatten andere Länder bei der Bewerbung um den Unternehmensstandort deutlich das Nachsehen.

Einheitliche Bemessungsgrundlage für Unternehmenssteuer in der EU

Nach Ansicht der EU-Kommission sind die heutigen Unternehmenssteuerregeln in der EU mit der modernen Wirtschaftswelt nicht mehr kompatibel, weil sie zwischen den Mitgliedsstaaten zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Um dies künftig zu verhindern, will die Kommission eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) einführen. Ein konkreter Vorschlag zur Umsetzung soll bis 2016 vorgelegt werden. Bereits im Juli 2014 erklärte EU-Präsident Juncker in seinen politischen Leitlinien: „Wir brauchen mehr Fairness in unserem Binnenmarkt. Während wir die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für ihre Steuersysteme anerkennen, sollten wir unsere Anstrengungen im Kampf gegen Steuerumgehung und Steuerbetrug verstärken, damit alle ihren gerechten Teil beitragen.“

Deutschland begrüßt Pläne zur Unternehmenssteuer

Eine einheitlichere Steuerpolitik in der EU begrüßt auch Deutschlands Außenminister Frank-Walter Steinmeier. Er betrachtet eine engere steuerpolitische Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten als wirksame Waffe gegen Konjunkturschwäche im Europäischen Wirtschaftsraum. Indes korrigierte die Weltbank erst kürzlich ihre anfänglich niedrige Wachstumsprognose der EU-Wirtschaft. Demnach würde sich die Eurozone trotz zahlreicher Turbulenzen wie beispielsweise die drohende Griechenland-Pleite (Stichwort Grexit) nach Einschätzung von Volkswirten schneller als bisher angenommen erholen. So rechnen die Ökonomen für 2016 mit einem Zuwachs von 1,8 Prozent und für 2017 noch mit einem Plus von 1,6 Prozent. Ursächlich für diese guten Aussichten sei der nach wie vor relativ niedrige Ölpreis, der dafür sorge, dass Verbrauchern mehr Geld zur Verfügung steht sowie der niedrige Leitzins der Europäischen Zentralbank.

Neben einer harmonischeren Unternehmenssteuer will die EU außerdem für eine effektivere Besteuerung in den einzelnen Staaten sorgen. Dahinter steht der Wunsch, dass Unternehmen ihre Steuern dort zahlen müssen, wo sie ihren Gewinn erwirtschaften. Dafür müsse es nicht zwangsläufig einen einheitlichen Körperschaftssteuersatz geben. Man könne etwa das Verrechnungspreissystem verbessern und Steuervergünstigungen beschränken.