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Entsendende Unternehmen müssen Impats in Deutschland künftig online melden

Unternehmen, die entsandte Mitarbeiter aus dem Ausland (Impats) in Deutschland beschäftigen, müssen diesen für die Zeit ihrer Tätigkeit die in Deutschland maßgeblichen Arbeitsbedingungen gewähren. Dazu gehört zum Beispiel die Zahlung des Mindestlohns oder Gewährung eines Mindesturlaubs.

Arbeitgeber mit Sitz im Ausland beziehungsweise Entleiher, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden oder von einem Verleiher mit Sitz im Ausland entleihen, sind daher verpflichtet, ihre Arbeitnehmer dem Zoll zu melden und zu versichern, dass die in Deutschland geltenden Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Bisher wurden diese Meldungen regelmäßig per Fax abgegeben. Seit dem 1. Januar 2017 sollen die Meldungen online über das „Meldeportal-Mindestlohn“ abgegeben werden. Eine Abgabe der Meldungen per Fax an die bekannten Fax-Nummern ist nur noch bis zum 30. Juni 2017 möglich.

Faxanmeldung nur noch bis Mitte 2017 möglich

Das „Meldeportal-Mindestlohn“ kann seit dem 1. Januar 2017 direkt über www.meldeportal-mindestlohn.de oder über http://www.zoll.de in der Rubrik „Dienste und Datenbanken“ aufgerufen werden. Nach einem kurzen Registrierungsprozess können die Meldungen online übermittelt werden. Damit bietet die Zollverwaltung den Wirtschaftsbeteiligten ein zeitgemäßes und sicheres Instrument zur Abgabe der Meldungen an. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Interessierte auch unter www.zoll.de > Fachthemen > Arbeit.