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Gepäck am Flughafen
© CasanoWa Stutio, AdobeStock

Diese Rechte haben Reisende wenn es Probleme mit dem Gepäck gibt

Das Fluggepäck kommt nicht an? Der Rucksack im Fernbus ist plötzlich weg? Der Gepäckservice der Bahn will nicht für den Schaden aufkommen? Wenn es Probleme mit dem Gepäck gibt, haben Reisende in ganz Europa Rechte, die jedoch je nach Verkehrsmittel sehr unterschiedlich sind. Das Europäische Verbraucherzentrum gibt hilfreiche Informationen.

Gepäckverlust oder -beschädigung 

Die häufigsten Beschwerden, mit denen sich das Europäische Verbraucherzentrum in der Kategorie „Gepäck“ befasst, betreffen das Fluggepäck. Die Ansprüche sind im Montrealer Übereinkommen geregelt. Stehen Reisende im Urlaub ohne Koffer da, haben sie Anspruch auf den Kauf notwendiger Ersatzkleidung und Hygieneartikel sowie auf Erstattung der Kosten durch die Fluggesellschaft. Kommt der Koffer gar nicht erst an, kann eine Entschädigung für den Verlust verlangt werden. Nur für das Kabinengepäck muss der Fluggast selbst sorgen.

Der Schaden bei Gepäckverlust muss vom Reisenden konkret nachgewiesen werden, der Höchstbetrag liegt bei 1.288 Sonderziehungsrechten (circa 1.574 Euro) pro Passagier, Fluggesellschaften zahlen oft weniger als gewünscht. Das gilt auch für Ersatzkäufe, die meist gar nicht erstattet werden, wenn es darum geht, nach Hause zu fliegen.

In jedem Fall gilt: Den Schaden sofort am Flughafen am Schalter der Fluggesellschaft melden und einen so genannten „Property Irregularity Report“ verlangen. Gepäckschäden müssen zusätzlich innerhalb von sieben Tagen, verspätetes Gepäck spätestens nach 21 Tagen, schriftlich bei der Fluggesellschaft gemeldet werden. Pauschalreisende sollten zusätzlich den Reiseveranstalter informieren. Urlaub ohne Gepäck ist ein Reisemangel, der zur Minderung des Reisepreises berechtigt.

Wichtig zu wissen:

  • Der Wert der Gegenstände zum Zeitpunkt der Beschädigung oder des Verlustes ist für die Berechnung des entstandenen Schadens maßgeblich.
  • Der Reisende muss nachweisen, welche Gegenstände beschädigt oder verloren wurden und welchen Wert sie hatten.
  • Nur für neue Gegenstände wird Ersatz zum Neuwert geleistet.
  • Geht beispielsweise ein älterer Koffer kaputt, kommt es häufig vor, dass Fluggäste leer ausgehen, wie das EVZ erfuhr. Denn Koffer verlieren schnell an Wert. Oder aber die Fluggesellschaft will erst einmal wissen, ob eine Reparatur überhaupt möglich ist oder nicht.

Probleme mit dem Gepäck bei Fernbusreisen

Die EU-Busgastrechte sind inzwischen gut etabliert, räumen Busreisenden aber weniger Rechte ein als Flugreisenden. So haftet das Fernbusunternehmen nicht immer und wenn, dann nur in begrenztem Umfang für den Verlust von Gepäck, das während einer Busreise im Frachtraum transportiert wurde. Ersatzkäufe werden in der Regel nicht erstattet.

Manchmal ist es jedoch möglich, das Gepäck wieder zu finden, etwa über einen Lost-and-Found-Service des Busunternehmens. Ist das Gepäck tatsächlich abhanden gekommen, sollte der Diebstahl dem Fahrer oder der Fahrerin und der Polizei gemeldet werden, bevor Ansprüche gegenüber dem Busunternehmen geltend gemacht werden.

Gepäcktransport mit der Bahn

Im Gegensatz zu Flug- und Busreisen geben Bahnreisende ihr Gepäck nicht auf, sondern tragen es mit sich. Ein Verschulden des Unternehmens oder seiner Mitarbeitenden ist – außer bei Unfällen – kaum nachzuweisen und eine Haftung daher meist schwer zu begründen.

Wer jedoch den Gepäckservice einer europäischen Bahngesellschaft nutzt, um sein Gepäck vorab zu verschicken, kann bei Verspätung, Beschädigung oder Verlust Ansprüche gegen die Bahngesellschaft geltend machen. Auch hier sind Fristen zu beachten, die von Land zu Land unterschiedlich sein können.

Wichtig zu wissen:

  • Fristen beachten: Wird ein Gepäckschaden festgestellt, muss dieser innerhalb von 3 Tagen bei der Bahn reklamiert werden. Bei Gepäckverspätung hat man dagegen 21 Tage Zeit.
  • Die Entschädigung wird nicht in Euro, sondern in Rechnungseinheiten angegeben.
  • Wertsachen und Ausweispapiere sollten immer eng am Körper getragen werden.

Wie kann man nachweisen, was beschädigt wurde oder verloren gegangen ist?

Probleme mit dem Gepäck bei Flug-, Bus- oder Bahnreisen: Erstattet wird nur, was tatsächlich verloren oder beschädigt wurde. Dies nachzuweisen, fällt den meisten Reisenden schwer. Eine Liste mit Foto des Kofferinhalts vor Reiseantritt erleichtert den Nachweis.

Tipps zur Vermeidung von Problemen mit dem Gepäck

  • Befestigen Sie einen Gepäckanhänger mit Ihrem Namen, Ihrer E-Mail Adresse und Ihrer Telefonnummer.
  • Bewahren Sie die Quittung, die Sie bei der Gepäckaufgabe erhalten, gut auf.
  • Bewahren Sie nach Möglichkeit auch alte Quittungen auf.
  • Schauen Sie bei Busreisen regelmäßig nach Ihrem Gepäck – auch das gibt Sicherheit.
  • Wertgegenstände immer im Handgepäck transportieren.