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Wheeled luggage on airport conveyor belt

„Ist das Gepäck beschädigt oder verloren, haftet die Fluggesellschaft“

Bei Flügen über Berlin-Tegel gibt es derzeit Probleme mit dem Koffertransport. Passagiere berichten von wochenlangem Warten aufs Gepäck. Air Berlin räumt Einschränkungen ein. Verspätetes oder verschwundenes Gepäck? Dafür gibt es zum Glück das Montrealer Übereinkommen, beruhigt der ARAG-Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.

ARAG: Herr Klingelhöfer, was ist das Montrealer Übereinkommen und was regelt es?

Klingelhöfer: Es heißt in der Amtssprache „Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr“ und regelt unter anderem alles rund um verspätetes und verloren gegangenes Gepäck bei internationalen Flügen.

ARAG: Darf der Fluggast danach verlorenes Gepäck denn nun ersetzen also neu auf Kosten der Fluglinie kaufen? Und wo sind die Grenzen?

Klingelhöfer: Verspätet sich der Koffer, darf der Passagier – bis das Gepäck wieder auftaucht – notwendige Dinge für den Aufenthalt kaufen. Dies können zum Beispiel Kleider und Pflegemittel sein, die sich ansonsten im Koffer befinden. Es darf aber nur das gekauft werden, was auch wirklich benötigt wird und keinesfalls mehr wert sein, als der Gepäckinhalt. Bei Vorlage entsprechender Quittungen ist die Fluggesellschaft zur Erstattung verpflichtet, wobei es eine Höchstgrenze von ca. 1.200 Euro gibt.

ARAG: Was passiert denn, wenn der Koffer verschwunden bleibt?

Klingelhöfer: Ist das Gepäck verloren oder beschädigt, haftet die Fluggesellschaft – allerdings ebenfalls nur bis zu einem Höchstbetrag von rund 1.200 Euro. Wollen die Reisende bei einem etwaigen Verlust mehr Geld, so sollten sie den Wert ihres Gepäcks bereits bei der Aufgabe angeben – in diesen Fällen fällt jedoch eine Extragebühr an. Einige Fluggesellschaften raten daher, die Wertgegenstände mit ins Handgepäck zu nehmen.

ARAG: Wie kann man sich denn vor Ärger mit der Fluggesellschaft oder am besten schon vor dem Verlust von Koffern schützen?

Klingelhöfer: In jedem Fall gilt, dass die Reisenden so schnell wie möglich schriftlich der Fluggesellschaft den Verlust bzw. die Beschädigung anzeigen müssen. Da der Verlust von Gepäck meistens auf einen Fehler des Boden- oder Flugpersonals oder Diebstahl zurückzuführen ist, kann man sich kaum dagegen schützen. Experten raten darum oft dazu, auf teure Designer-Koffer zu verzichten. Diebe wittern darin größere Beute als in unauffälligen preiswerten Gepäckstücken.

ARAG: Schrecken abschließbare Koffer denn Langfinger ab?

Klingelhöfer: Die Schutzwirkung von abschließbarem Gepäck ist begrenzt. Koffer abzuschließen ist besonders bei Auslandsreisen wenig hilfreich, denn der Zoll ist berechtigt, das Gepäck zu öffnen. USA-Reisenden hilft da allerdings ein TSA-Schloss. Damit ist der Koffer abgeschlossen, die amerikanischen Sicherheitsbehörden haben aber einen Generalschlüssel zur Gepäckprüfung.

Quelle: ARAG – Rund ums Recht

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Foto: © Marquis Washington – Fotolia.com