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Schlagwort: Haftung bei Gepäckverlust

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Koffer weg – was nun?

Auch bei normalem Flugverkehr bleiben immer mal wieder Gepäckstücke auf der Strecke. Für den Fall der Fälle gibt es dann zum Glück das Montrealer Übereinkommen, beruhigt der ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer und verrät im Interview, was zu tun ist.

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Wheeled luggage on airport conveyor belt

„Ist das Gepäck beschädigt oder verloren, haftet die Fluggesellschaft“

Bei Flügen über Berlin-Tegel gibt es derzeit Probleme mit dem Koffertransport. Passagiere berichten von wochenlangem Warten aufs Gepäck. Air Berlin räumt Einschränkungen ein. Verspätetes oder verschwundenes Gepäck? Dafür gibt es zum Glück das Montrealer Übereinkommen, beruhigt der ARAG-Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.

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