Gepäck verloren: das ist zu tun
Ist das Gepäck verloren, gilt es, schnell zu reagieren. Denn nur so gibt es die Entschädigung seitens der Fluggesellschaft.
| von Christian Kniese | Recht & Steuern im Ausland
Ist das Gepäck verloren, gilt es, schnell zu reagieren. Denn nur so gibt es die Entschädigung seitens der Fluggesellschaft.
Das Amtsgericht München hat mit einem Gerichtsurteil einer Reisegepäckversicherung Recht gegeben. Eine Türkei-Urlauberin hatte auf Erstattung eines Schadens in Höhe von 2.000 Euro für ihr Reisegepäck geklagt. Das Gepäck war von einem Transportfahrzeug vor dem Hotel überfahren worden.
Auch bei normalem Flugverkehr bleiben immer mal wieder Gepäckstücke auf der Strecke. Für den Fall der Fälle gibt es dann zum Glück das Montrealer Übereinkommen, beruhigt der ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer und verrät im Interview, was zu tun ist.
Treffen durch Verschulden der Airline die Koffer von Reisenden erst verspätet am Zielort ein, haben sie Anspruch auf darauf, von der Fluggesellschaft neu eingekleidet zu werden, jedoch nur in begrenztem Umfang. Das macht ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt deutlich (Az.: 29 C 2518/12).
Verlieren Passagiere im Reisegepäck wertvollen Schmuck, müssen sie ihren Verlust schriftlich und innerhalb einer bestimmten Frist melden, sonst bekommen sie keinen Schadenersatz. Das geht aus Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor (Az.: 6 U 66/12).