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Deutsch-moldauisches Sozialversicherungsabkommen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Dezember 2018 das deutsch-moldauische Sozialversicherungsabkommen ratifiziert. Darin wird der soziale Schutz der beiderseitigen Staatsangehörigen im Bereich der jeweiligen Renten- und Unfallversicherungssysteme koordiniert. Dies ist vor allem dann entscheidend, wenn sich Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten. Das Abkommen tritt am 1. März 2019 in Kraft.

Vermeidung von Doppelversicherung

Die Vereinbarung enthält Regelungen zur Vermeidung der Doppelversicherung in beiden Staaten. So gelten für Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber grundsätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Für Arbeitnehmer, die vorübergehend im anderen Staat eingesetzt werden, wird somit sichergestellt, dass sie im sozialen Sicherungssystem ihres bisherigen Beschäftigungsstaates integriert bleiben können. Der Entsendezeitraum kann bis zu 24 Kalendermonate betragen.

Renten in voller Höhe

Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch können durch Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden. Die Renten werden in voller Höhe auch in das jeweils andere Land gezahlt, wobei sie aber nur aus den im jeweiligen Vertragsstaat zurückgelegten Zeiten berechnet werden. Auch im Bereich der Unfallrenten ist das Abkommen die Grundlage dafür, dass Zahlungen in uneingeschränkter Höhe in den jeweils anderen Staat geleistet werden können.