Sozialversicherungsabkommen mit Moldau in Kraft getreten
Das deutsch-moldauische Sozialversicherungsabkommen ist am 1. März 2019 in Kraft getreten. Mit dem Abkommen wird für den sozialen Schutz der beiderseitigen Staatsangehörigen im Bereich der jeweiligen Renten- und Unfallversicherungssysteme gesorgt, insbesondere für den Fall, dass sich der Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat aufhält.